Die Begrenzung von Risiken sollte der 1. Schritt in der Finanzplanung sein.

Risi­ko­ab­si­che­rung – Der erste Schritt in der Finanz­pla­nung

Die Begren­zung von Risi­ken sollte der erste Schritt sein, wenn es um Ver­mö­gens­auf­bau, Kapi­tal­erhalt und Alters­vor­sorge geht. Schließ­lich ist es so wie mit einer Immo­bi­lie: Was nützt Ihnen das schönste Haus, wenn es auf san­di­gem Boden errich­tet wurde, der kein fes­tes und siche­res Fun­da­ment bie­tet?

So ist es auch mit Ihren Finan­zen. Ein Wert­pa­pier­de­pot kann noch so viel­fäl­tig und breit auf­ge­stellt sein. Wenn unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse wie Berufs­un­fä­hig­keit oder ein län­ge­rer Krank­heits­zeit­raum ein­tre­ten und Sie dadurch gezwun­gen wer­den, auf Ihre Erspar­nisse zurück­zu­grei­fen, dann kann das exis­ten­zi­elle Fol­gen haben.

Stel­len Sie sich vor, Sie wür­den 20-30 % Ihres Net­to­ein­kom­mens für die pri­vate Alters­vor­sorge ver­wen­den. Das sind rea­lis­ti­sche Werte, die heute benö­tigt wer­den, um die Ver­sor­gungs­lü­cke im Ren­ten­al­ter aus­zu­glei­chen. Was würde es für Sie bedeu­ten, wenn Sie plötz­lich nicht mehr arbei­ten könn­ten? Das Ein­kom­men, das Ihnen heute fehlt, um wei­ter in Ihre Alters­vor­sorge zu inves­tie­ren, fehlt Ihnen in der Rente dop­pelt bis drei­fach.

Gerade weil ich mich auf Ver­mö­gens­auf­bau und Alters­vor­sorge spe­zia­li­siert habe, spre­che ich des­halb das Thema Risi­ko­ab­si­che­rung bei mei­nen Kun­den und Inter­es­sen­ten gleich zu Beginn der Finanz­pla­nung an.

Zu den exis­ten­zi­el­len Risi­ken zäh­len:

  • Berufs- und Erwerbs­un­fä­hig­keit
  • Krank­heit und Pflege
  • Haft­pflicht- und Ver­mö­gens­schä­den
Risikoabsicherung - Der erste Schritt in der Finanzplanung

Ver­si­che­run­gen, die man haben sollte

Wel­che Ver­si­che­run­gen braucht man, um Risi­ken abzu­si­chern und auf alle Even­tua­li­tä­ten des Lebens opti­mal vor­be­rei­tet zu sein?

Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die wohl wich­tigste Risi­ko­ver­si­che­rung ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese schützt Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer vor Ansprü­chen Drit­ter, wel­che durch ver­ur­sachte Schä­den ent­stan­den sind. Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit exzel­len­ten und fai­ren Bedin­gun­gen bekom­men Sie oft schon zu einem güns­ti­gen Preis.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Der größte Ver­mö­gens­wert ist – für die meis­ten von uns – die eigene Arbeits­kraft. Für jeden Arbeit­neh­mer ist die Absi­che­rung gegen Berufs­un­fä­hig­keit daher „Pflicht“. Sie schützt Berufs­tä­tige vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Job­ver­lusts, der durch Krank­heit, Unfälle und Ver­let­zun­gen bedingt ist. Sie zählt neben der Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu den Ver­si­che­run­gen, die man unbe­dingt haben sollte. Finan­zi­elle Ein­bu­ßen durch eine län­gere oder sogar fort­wäh­rend bestehende Berufs­un­fä­hig­keit gleicht diese Ver­si­che­rung aus. Ins­be­son­dere jün­gere Men­schen, die Ver­mö­gens­auf­bau betrei­ben oder eine solide Alters­vor­sorge auf­bauen möch­ten, soll­ten diese Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ein Ver­gleich lohnt sich: Preis­un­ter­schiede von bis zu 300 Euro pro Monat bei der Berufsunfähigkeits­versicherung sind durch­aus häu­fi­ger anzu­tref­fen.

Noch wich­ti­ger als der Preis ist aber die Qua­li­tät der Ver­si­che­rung, sowie ein fai­res und kun­den­freund­li­ches Bedin­gungs­werk. Mit spe­zi­el­len Ver­gleichs­rech­nern kann ich für Sie das Ver­trags­werk der Ver­si­che­rungs­ta­rife durch­leuch­ten. Das Ziel muss sein: Eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die wirk­lich zahlt, wenn es dar­auf ankommt.

In den letz­ten Jah­ren sind die Hür­den für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung immer höher gesetzt wor­den. Die Gesund­heits­prü­fung, die bei Abschluss not­wen­dig ist, ist sehr streng und auch „klei­nere“ gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen kön­nen zum Aus­schluss oder zu einem erheb­li­chen Bei­trags­zu­schlag füh­ren. In mei­ner Pra­xis frage ich daher für Sie meh­rere Ver­si­che­rer gleich­zei­tig in Form einer Vor­anfrage an. Sollte sich auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen kein geeig­ne­ter Ver­si­che­rer fin­den, so gibt es Alter­na­ti­ven zur Berufsunfähigkeits­versicherung. Diese haben meist eine nicht so umfang­rei­che Gesund­heits­prü­fung, sichern dafür aber auch nicht voll­stän­dig das Risiko einer Berufs­un­fä­hig­keit ab.

Alter­na­ti­ven zur Berufsunfähigkeits­versicherung:

  1. Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung (auch Dread Dise­ase genannt): Diese Ver­si­che­rung zahlt eine vor­her fest­ge­legte Ein­mal­summe (also keine Rente) an den Ver­si­che­rungs­neh­mer, wenn eine schwere Erkran­kung (zum Bei­spiel Krebs) dia­gnos­ti­ziert wird. Die Ver­si­che­rer haben eine Liste aus genau defi­nier­ten Krank­hei­ten und den dazu­ge­hö­ri­gen Schwe­re­grad. Bei der Canada Life zum Bei­spiel sind es der­zeit 46 Krank­hei­ten. Für die Zah­lung der Ver­si­che­rungs­summe ist es dabei uner­heb­lich, ob die Erkran­kung zur Berufs­un­fä­hig­keit geführt hat. In Deutsch­land gibt es nach wie vor nur eine über­schau­bare Zahl an Ver­si­che­rern, die sol­che Tarife anbie­ten.
  2. Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine Rente, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer bestimmte Grund­fä­hig­kei­ten (wie zum Bei­spiel Hören, Sehen oder Grei­fen) ver­liert. Ähn­lich wie bei der „Schwere Krank­hei­ten Vor­sorge“ sind die Fähig­kei­ten genau defi­niert. Oft­mals wer­den sie noch­mal in ver­schie­dene Fähig­kei­ten-Kata­loge unter­teilt. In Kata­log 1 sind sehr grund­le­gende Fähig­kei­ten ent­hal­ten, zum Bei­spiel Sehen und Spre­chen. Fällt eine der Fähig­kei­ten über einen län­ge­ren Zeit­raum weg, zahlt der Ver­si­che­rer die Rente. In Kata­log 2 sind dann die Fähig­kei­ten auf­ge­lis­tet, die genauer ein­ge­grenzt wer­den kön­nen. Hierzu zäh­len zum Bei­spiel Grei­fen oder Trep­pen­stei­gen. In Kata­log 2 müs­sen min­des­tens 2 Fähig­kei­ten weg­fal­len, damit die Rente gezahlt wird.

Alter­na­tive für Hand­wer­ker und Selb­stän­dige

Die Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung und die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann man durch­aus auch als Ergän­zung bzw. Alter­na­tive zur Berufsunfähigkeits­versicherung für bestimmte Berufs­grup­pen sehen. Für viele Hand­wer­ker ist der Ver­si­che­rungs­schutz einer Berufsunfähigkeits­versicherung zum Bei­spiel extrem teuer. Um das Risiko von Ein­kom­mens­ein­bu­ßen den­noch abzu­si­chern, kann eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung meist deut­lich güns­ti­ger abge­schlos­sen wer­den. Bei vie­len Selb­stän­di­gen, zum Bei­spiel GmbH-Geschäfts­füh­rern, ergibt sich die Pro­ble­ma­tik, dass eine Berufs­un­fä­hig­keit gar nicht so ein­fach zu defi­nie­ren ist. Ver­si­che­rer haben in ihren Bedin­gun­gen den Pas­sus ent­hal­ten, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei Berufs­un­fä­hig­keit sei­nen Arbeits­platz so umzu­or­ga­ni­sie­ren hat, dass der Geschäfts­be­trieb wei­ter auf­recht­erhal­ten wer­den kann. Nur wenn ihm das nicht gelingt, wird auch eine Rente gezahlt. Auch hier kann statt­des­sen die Wahl einer Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung oder Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rat­sam sein.

Wich­tige Ver­si­che­run­gen für Fami­lien

Für Men­schen, die in einer Part­ner­schaft leben, ist die Absi­che­rung der Fami­lie ein zen­tra­ler Bestand­teil ihrer Finanz­pla­nung.  Wenn es um Ver­mö­gens­auf­bau, Alters­vor­sorge und Kapi­tal­erhalt geht, sollte immer berück­sich­tigt wer­den, dass ein Ein­kom­mens­be­zie­her weg­fal­len kann, zum Bei­spiel durch Berufs­un­fä­hig­keit aber auch durch Tod.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Eine Ver­si­che­rung gegen den Tod gibt es nicht. Aber die finan­zi­el­len Fol­gen, die ent­ste­hen kön­nen, wenn zum Bei­spiel der oder die Hauptverdiener(in) ver­stirbt, kön­nen durch eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung effi­zi­ent und erstaun­lich kos­ten­güns­tig abge­si­chert wer­den. Auch hier kann ich Ihnen mit mei­nen Ver­gleichs­rech­nern Ange­bote her­aus­su­chen, die Ihnen ein opti­ma­les Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis bie­ten. Vor Abschluss einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist es wich­tig, dass Sie Ihren genauen Bedarf ken­nen. Ganz häu­fig wer­den Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen, wenn eine Immo­bi­lie finan­ziert wird und jemand das Kre­dit­ri­siko absi­chern möchte. Aber dar­über hin­aus soll­ten Sie bei der Bedarfs­er­mitt­lung auch die Ein­kom­mens­ver­luste mit ein­be­zie­hen, wenn ein „Ver­die­ner“ stirbt. Es ist sicher­lich kein ange­neh­mes Thema, aber dafür umso wich­ti­ger dar­über zu spre­chen.

Egal um wel­che Ver­si­che­rung es geht – Ich finde stets die güns­tigs­ten Tarife für Sie, dank jah­re­lan­ger Erfah­rung und hoch­wer­ti­ger Ver­gleichs­soft­ware.

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