Die Betriebs­rente: Alles was Sie wis­sen müs­sen

Inhalts­ver­zeich­nis

Ein­lei­tung – Die Betriebs­rente

In den meis­ten Fäl­len reicht die gesetz­li­che Rente nicht aus, damit Sie im Ren­ten­al­ter Ihren erwor­be­nen Lebens­stan­dard hal­ten kön­nen. Durch die betrieb­li­che Alters­vor­sorge haben Sie jedoch die Mög­lich­keit, zumin­dest einen gro­ßen Teil der soge­nann­ten Ver­sor­gungs­lü­cke zu schlie­ßen. Was ist eine Betriebs­rente? Diese und andere Fra­gen beant­worte ich im fol­gen­den Bei­trag. Sie erfah­ren unter ande­rem, wie die betrieb­li­che Alters­vor­sorge funk­tio­niert, wel­che Durch­füh­rungs­wege es gibt und was Sie im Hin­blick auf Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rung beach­ten müs­sen.

Betriebsrente
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Betriebs­rente als Teil der Alters­vor­sorge

Betriebs­ren­ten sind in Deutsch­land nur ein Teil der gesam­ten Alters­vor­sorge. Diese basiert auf dem soge­nann­ten 3-Schich­ten-Modell und setzt sich aus den fol­gen­den Kom­po­nen­ten zusam­men:

  • Gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung
  • Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung
  • Pri­vate Alters­vor­sorge
Betriebsrente - Drei-Schichten-Modell

Den Haupt­teil der spä­te­ren Rente nimmt vom Volu­men her meis­tens die gesetz­li­che Rente ein. Der zweite Bau­stein ist die betrieb­li­che Alters­vor­sorge, kurz bAV. Die Begriffe Betriebs­rente und betrieb­li­che Alters­vor­sorge (bAV) nut­zen viele Men­schen syn­onym. Betriebs­rente: Was ist das? Die­ser Frage möchte ich jetzt nach­ge­hen.

Was ist eine Betriebs­rente?

Bei der Betriebs­rente han­delt es sich um eine zusätz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, die über den Arbeit­ge­ber läuft. Sie wird staat­lich geför­dert und es gibt meh­rere Vari­an­ten im Bereich betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung, auf die ich im Fol­gen­den ein­ge­hen wer­den. Ver­ant­wort­lich für das Anbie­ten der Betriebs­ren­ten ist Ihr Arbeit­ge­ber.

Worin unter­schei­den sich Rente und Betriebs­rente?

Der Unter­schied zwi­schen gesetz­li­cher Rente und Betriebs­rente ist sehr ein­fach. Zum einen soll die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung die gesetz­li­che Rente ergän­zen. Zum andern stammt die spä­tere gesetz­li­che Rente aus der Ren­ten­kasse, wäh­rend Betriebs­ren­ten – je nach Durch­füh­rungs­weg – aus ande­ren Quel­len resul­tie­ren.

Was ist das Betriebs­ren­ten­ge­setz BetrAVG?

Das Betriebs­ren­ten­ge­setz hat die Auf­gabe, die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zu ver­bes­sern. Es beinhal­tet eine Reihe arbeits­recht­li­cher Vor­schrif­ten, aus denen bei­spiels­weise Ren­ten­an­sprü­che und das Recht auf eine Ent­gelt­um­wand­lung her­vor­ge­hen. Somit stellt das Betriebs­ren­ten­ge­setz die gesetz­li­che Grund­lage für die betrieb­li­che Alters­vor­sorge dar.

Wie funk­tio­niert die Betriebs­rente?

Im Rah­men der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung gibt es meh­rere, soge­nannte Durch­füh­rungs­wege. Dar­auf gehe ich im wei­te­ren Ver­lauf des Bei­tra­ges näher ein. Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung funk­tio­niert stets nach dem glei­chen Mus­ter, unab­hän­gig davon, für wel­chen Durch­füh­rungs­weg Sie sich beim Arbeit­ge­ber ent­schei­den. Der Ablauf und die Funk­ti­ons­weise der Betriebs­rente sehen wie folgt aus:

  1. Teil des Brut­to­ein­kom­mens wird zu Bei­trä­gen umge­wan­delt (Ent­gelt­um­wand­lung)
  2. Bei­träge flie­ßen in die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung
  3. Arbeit­ge­ber ertei­len Ver­sor­gungs­zu­sage
  4. Aus­zah­lung der Betriebs­ren­ten spä­ter im Ren­ten­al­ter

Es wer­den dem­entspre­chend über viele Jahre, meis­tens Jahr­zehnte hin­weg, Bei­träge in die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ein­ge­zahlt. Mit Ein­tritt ins Ren­ten­al­ter erhal­ten Sie die Betriebs­rente als monat­li­che Aus­zah­lung. Alter­na­tiv sind auch Ein­mal­zah­lun­gen mög­lich.

Wer kann eine Betriebs­rente abschlie­ßen?

Sämt­li­che Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen in Deutsch­land haben das Recht, eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge zu nut­zen. Das gilt nicht nur für alle ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeit­neh­mer, son­dern bei­spiels­weise eben­falls für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Diese haben oft­mals eine beson­ders große Ver­sor­gungs­lü­cke, denn bei der gesetz­li­chen Rente greift die Bei­trags­be­mes­sungs­grenze. Das bedeu­tet, dass spä­ter – trotz eines hohen Ein­kom­mens – nur ein begrenz­ter Betrag aus der gesetz­li­chen Ren­ten­kasse fließt. Pri­vate Ren­ten­ver­si­che­rung und Arbeit­ge­ber mit einer Betriebs­rente las­sen sich auch in dem Fall ideal mit­ein­an­der kom­bi­nie­ren.

Wann wird die Betriebs­rente aus­ge­zahlt?

Im Rah­men der bAV gibt es eine feste Lauf­zeit in der Hin­sicht, ab wann die Rente aus­ge­zahlt wird. Meis­tens ist das Ablauf­da­tum iden­tisch mit dem Alter des gesetz­li­chen Ren­ten­ein­tritts, wel­ches momen­tan zwi­schen 65 und 67 Jah­ren liegt. Ab die­sem Zeit­punkt erhal­ten Sie dann nicht nur die gesetz­li­che Rente, son­dern eben­falls die Ren­ten aus der bAV. Alter­na­tiv besteht jedoch die Mög­lich­keit, dass Sie einen frü­he­ren oder spä­te­ren Ter­min zur ers­ten Aus­zah­lung ver­ein­ba­ren.

Wie viele Per­so­nen nut­zen die betrieb­li­che Alters­vor­sorge (bAV) in Deutsch­land?

In Deutsch­land sind es momen­tan (Stand 01/2024) laut Sta­tista knapp 19,4 Mil­lio­nen Per­so­nen, wel­che eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge in Anspruch neh­men. Damit sind Ein­zah­lun­gen in die bAV gemeint, sodass spä­ter eine zusätz­li­che Rente flie­ßen kann. Wenn Sie beach­ten, dass es hier­zu­lande rund 41,5 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer gibt, nut­zen dem­entspre­chend weni­ger als die Hälfte die Mög­lich­keit der BAV.

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Was sind die 5 Durch­füh­rungs­wege der Betriebs­rente?

Wie schon kurz erwähnt, gibt es im Zusam­men­hang mit der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung soge­nannte Durch­füh­rungs­wege. Damit ist gemeint, auf wel­chem Weg die Bei­träge ange­legt und von wem sie ver­wal­tet wer­den. Durch­füh­rungs­wege der bAV sind die Fol­gen­den:

  • Direkt­ver­si­che­rung
  • Direkt­zu­sage
  • Pen­si­ons­kasse
  • Pen­si­ons­fonds
  • Unter­stüt­zungs­kasse
Betriebliche Altersvorsorge - Durchführungswege

Was ist die Direkt­ver­si­che­rung als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Die Direkt­ver­si­che­rung ist einer der Durch­füh­rungs­wege der bAV. Dabei han­delt es sich nahezu aus­schließ­lich um eine Ren­ten­ver­si­che­rung. Diese schließt der Arbeit­ge­ber für seine Ange­stell­ten ab. In der Pra­xis lei­ten die Arbeit­ge­ber die Bei­träge in Form der Ent­gelt­um­wand­lung an die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft wei­ter. Die Gel­der inves­tiert der Ver­si­che­rer anschlie­ßend zum Bei­spiel in Fonds oder in den kon­ven­tio­nel­len Anla­ge­stock der Ver­si­che­rung.

Was ist die Direkt­zu­sage als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Ein zwei­ter Durch­füh­rungs­weg für die BAV ist die Direkt­zu­sage, ebenso als Pen­si­ons­zu­sage bezeich­net. In die­sem Fall ver­pflich­ten sich Arbeit­ge­ber, an ihre Mit­ar­bei­ter spä­ter eine Rente zu zah­len. Diese wird dem ange­sam­mel­ten Betriebs­ver­mö­gen ent­nom­men. Zusätz­lich zur rei­nen Rente besteht häu­fig ein Anspruch bei Inva­li­di­tät sowie im Todes­fall. Da der Arbeit­ge­ber für die Betriebs­ren­ten ver­ant­wort­lich ist, muss er im Laufe der Jahr­zehnte Geld zurück­le­gen, um die Ren­ten abzu­si­chern.

Was ist die Pen­si­ons­kasse als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Ein eben­falls häu­fi­ger gewähl­ter Durch­füh­rungs­weg zur bAV ist die Pen­si­ons­kasse. Davon gibt es in Deutsch­land eine ganze Reihe. Zahl­rei­che Pen­si­ons­kas­sen wur­den in der Ver­gan­gen­heit von einem oder meh­re­ren Unter­neh­men gegrün­det. Oft­mals han­delt es sich dabei um einen soge­nann­ten Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit. Die Mit­glie­der die­ses Ver­eins sind die Arbeit­ge­ber, die die Bei­träge in die Pen­si­ons­kasse ein­zah­len.

Was ist der Pen­si­ons­fonds als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Der vierte Durch­füh­rungs­weg ist der Pen­si­ons­fonds. Dabei han­delt es sich um recht­lich eigen­stän­dige Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen. Typisch für einen Pen­si­ons­fonds ist, dass die Bei­träge zur bAV in Wert­pa­piere ange­legt wer­den. Das sind vor allen Din­gen:

  • Aktien
  • Akti­en­fonds
  • Misch­fonds
  • Ren­ten­fonds

Grund­sätz­lich sind Pen­si­ons­fonds rela­tiv frei in der Wahl der Geld­an­lage.

Was ist die Unter­stüt­zungs­kasse als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Der fünfte Durch­füh­rungs­weg der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung sind die Unter­stüt­zungs­kas­sen. Ein Vor­teil besteht darin, dass die gezahl­ten Bei­träge unli­mi­tiert steu­er­frei sind. Das führt dazu, dass die­ser Durch­füh­rungs­weg vor­ran­gig für Bes­ser­ver­die­nende eine inter­es­sante Vari­ante dar­stellt. Die Unter­stüt­zungs­kasse nimmt die Ver­wal­tung der Gel­der im Sinne des Arbeit­ge­bers vor. Das Ziel besteht darin, mög­lichst gute Gewinne zu erzie­len, zum Bei­spiel mit der Anlage in Immo­bi­lien oder Wert­pa­pie­ren.

Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskassen

Was ist die Ent­gelt­um­wand­lung und wie funk­tio­niert sie?

Die betrieb­li­che Alters­vor­sorge funk­tio­niert – je nach Durch­füh­rungs­weg – meis­tens in Form der soge­nann­ten Ent­gelt­um­wand­lung. Das bedeu­tet, dass der Arbeit­ge­ber einen Teil Ihres Brut­to­ein­kom­mens in den gewähl­ten Ver­trag zur bAV umlei­tet. Die Ent­gelt­um­wand­lung hat zwei Aus­wir­kun­gen. Eine davon ist, dass sich Ihr Net­to­ge­halt ver­rin­gert. Zum ande­ren wer­den sowohl Lohn- und Kir­chen­steuer als auch Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge nur noch auf das ver­rin­gerte Brut­to­ein­kom­men fäl­lig. Somit zah­len Sie durch die Ent­gelt­um­wand­lung weni­ger Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben.

Was ist die reine Bei­trags­zu­sage mit Ziel­rente?

Nicht zu ver­wech­seln mit den zuvor erläu­ter­ten Durch­füh­rungs­we­gen ist die soge­nannte reine Bei­trags­zu­sage mit Ziel­rente. Eine sol­che Bei­trags­zu­sage liegt auf Grund­lage des BetrAVG unter der Vor­aus­set­zung vor, dass Arbeit­ge­ber ihren Mit­ar­bei­ter zusa­gen, defi­nierte Bei­träge an eine Ver­sor­gungs­ein­rich­tung zu zah­len. Das hat das Ziel, dar­aus lebens­lange Leis­tun­gen in Form der Rente zu sichern. Durch­ge­führt wer­den kön­nen die Bei­trags­zu­sa­gen über die gewöhn­li­chen Durch­füh­rungs­wege der bAV.

Wie wird die Betriebs­rente staat­lich geför­dert?

Betriebs­ren­ten wer­den in Deutsch­land staat­lich geför­dert, wovon sowohl der Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­neh­mer pro­fi­tiert:

Die För­de­rung für den Arbeit­ge­ber funk­tio­niert durch eine Ver­rech­nung mit der abzu­füh­ren­den Lohn­steuer. Sie beläuft sich auf 30 Pro­zent der zusätz­li­chen Arbeit­ge­ber­bei­träge. Zu berück­sich­ti­gen ist ein För­der­höchst­be­trag von jähr­lich 292 Euro.

Die För­de­rung für den Arbeit­neh­mer sieht so aus, dass die Bei­träge zur bAV nicht mit Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben belas­tet wer­den.

Zusätz­lich kön­nen wei­tere 292 Euro pro Monat steu­er­frei umge­wan­delt wer­den.

Wel­che Höchst­gren­zen gibt es für die steu­er­li­che För­de­rung der Betriebs­rente?

Wel­che Höchst­gren­zen es gibt, hängt vom jewei­li­gen Durch­füh­rungs­weg ab.

Ein jähr­li­cher Höchst­be­trag von acht Pro­zent der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze ist vom Abzug der Steu­ern befreit. Zudem wer­den bis zu vier Pro­zent von Sozi­al­ab­ga­ben befreit. Das gilt für die fol­gen­den drei Durch­füh­rungs­wege:

  • Direkt­ver­si­che­rung
  • Pen­si­ons­kasse
  • Pen­si­ons­fonds

Bei den Durch­füh­rungs­we­gen Unter­stüt­zungs­kasse und Pen­si­ons­zu­sage bzw. Direkt­zu­sage gibt es keine Höchst­gren­zen. Dort sind sämt­li­che Bei­träge in vol­lem Umfang steu­er­frei. Das gilt aller­dings aus­schließ­lich für die durch Arbeit­ge­ber finan­zier­ten Bei­träge. Stam­men die Bei­träge aus der Ent­gelt­um­wand­lung, ist eine Höchst­grenze von vier Pro­zent der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze zur Ren­ten­ver­si­che­rung zu beach­ten.

Höchstgrenzen steuerliche Förderung Betriebsrente

Wel­che För­de­run­gen bestehen wäh­rend der Anspar­phase?

Die För­de­run­gen bestehen wäh­rend der Anspar­phase darin, dass Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen auf die Bei­träge zur Betriebs­rente – unter Berück­sich­ti­gung der ange­spro­che­nen Höchst­gren­zen – keine Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben zah­len müs­sen. Dazu ein kur­zes Rechen­bei­spiel, bei dem wir von einem monat­li­chen Brut­to­ein­kom­men in Höhe von 3.500 Euro aus­ge­hen:

  • Monat­li­cher Bei­trag zur bAV: 100 Euro
  • För­de­rung (Betei­li­gung) des Staa­tes: 48 Euro
  • Eigen­auf­wand Arbeit­neh­mer: 52 Euro

Da in dem Fall Ihr steu­er­pflich­ti­ges Brut­to­ein­kom­men um 100 Euro redu­ziert ist, müs­sen Sie für die­sen Bei­trag fak­tisch ledig­lich 52 Euro selbst auf­wen­den. Die Dif­fe­renz ist die För­de­rung wäh­rend der Anspar­phase.

Wel­che Abzüge gibt es bei der Betriebs­rente in der Aus­zah­lungs­phase?

In der Aus­zah­lungs­phase müs­sen für Betriebs­ren­ten einer­seits die Steu­ern und ande­rer­seits die Sozi­al­ab­ga­ben berück­sich­tigt wer­den:

Wel­che Steu­ern fal­len bei der Betriebs­rente an?

Bei der Betriebs­rente als zusätz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung vom Arbeit­ge­ber han­delt es sich um ein wei­te­res Ein­kom­men für Rent­ner und Rent­ne­rin­nen. Die­ses muss auf Grund­lage des per­sön­li­chen Steu­er­sat­zes in vol­lem Umfang ver­steu­ert wer­den. Ein klei­ner Trost besteht ledig­lich darin, dass im All­ge­mei­nen der indi­vi­du­elle Steu­er­satz im Ren­ten­al­ter gerin­ger als zur Zeit einer Beschäf­ti­gung ist.

Wel­che Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge fal­len bei der Betriebs­rente an?

Rent­ner zah­len prin­zi­pi­ell weder Bei­träge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung noch zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung. Das bedeu­tet, dass für Ren­ten­ein­künfte höchs­tens Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge in Form der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­träge anfal­len.

Da es für die Betriebs­rente keine Befrei­un­gen und Ver­güns­ti­gun­gen gibt, sind auf diese Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­träge zu zah­len. Zu berück­sich­ti­gen ist jedoch ein Frei­be­trag von 169,75 Euro. Auf die­sen müs­sen von den Betriebs­ren­ten keine Kran­ken­kas­sen­bei­träge gezahlt wer­den.

Wie wird die Betriebs­rente durch den Arbeit­ge­ber geför­dert?

Die För­de­rung der Betriebs­rente durch den Arbeit­ge­ber sieht so aus, dass er min­des­tens einen Durch­füh­rungs­weg anbie­ten muss. Fin­det dann die Ent­gelt­um­wand­lung statt, spa­ren Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen auf den Bei­trag zur bAV Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben. Dar­über hin­aus ist es für den Arbeit­ge­ber seit 2019 ver­pflich­tend, dass er einen Zuschuss von min­des­tens 15 Pro­zent zu den Bei­trä­gen gibt. In man­chen Fäl­len, wie bei­spiels­weise durch einen Tarif­ver­trag, kann eine noch höhere Betei­li­gung gere­gelt sein.

Haben Arbeit­neh­mer Anspruch auf die Betriebs­rente?

Ja, seit mitt­ler­weile über 20 Jah­ren exis­tiert für sämt­li­che Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen ein Anspruch auf eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung. Die­ser Anspruch bezieht sich eben­falls auf die Ent­gelt­um­wand­lung, die der Arbeit­ge­ber auf Wunsch des Arbeit­neh­mers vor­neh­men muss. Seit 2002 müs­sen Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­ter einen oder mehr Durch­füh­rungs­wege anbie­ten. Wel­che das aller­dings sind, darf der Arbeit­ge­ber frei ent­schei­den.

Wel­che Rolle spie­len Tarif­ver­träge für die Betriebs­rente?

In zahl­rei­chen Wirt­schafts­zwei­gen gibt es im Rah­men der gel­ten­den Tarif­ver­träge Rege­lun­gen zur betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung. Deren Zahl hat sich ins­be­son­dere seit 2002 erheb­lich erhöht. Seit die­ser Zeit haben Arbeit­neh­mer Anspruch auf die Ent­gelt­um­wand­lung. Aus dem Grund ist es bei aktu­el­len Tarif­ver­hand­lun­gen und den resul­tie­ren­den Tarif­ver­trä­gen wich­tig, dass eine Rege­lung bezüg­lich der Bei­träge zur bAV getrof­fen wird. Manch­mal wird dort ver­ein­bart, dass Arbeit­ge­ber einen höhe­ren Zuschuss als die vor­ge­ge­be­nen 15 Pro­zent geben müs­sen.

Was sind Argu­mente in der Ver­hand­lung mit dem Arbeit­ge­ber?

Auf der einen Seite exis­tiert für sämt­li­che Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen in Deutsch­land ein Anspruch auf die Ent­gelt­um­wand­lung und damit auf eine bAV. Auf der ande­ren Seite scheuen sich ver­ständ­li­cher­weise viele Mit­ar­bei­ter, ihre Ansprü­che durch­zu­set­zen. Sie möch­ten Stress mit dem Arbeit­ge­ber ver­hin­dern. Dann ist es eine gute Alter­na­tive, dass Sie Ihren Chef von den Vor­zü­gen der Betriebs­rente über­zeu­gen. Hier hel­fen zum Bei­spiel fol­gende Argu­mente:

  • Anstieg der Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit
  • Ver­stärkte Bin­dung der Mit­ar­bei­ter
  • Posi­ti­ves Signal für neue Mit­ar­bei­ter (Bewer­ber)
  • Arbeit­ge­ber unter­streicht die Bedeu­tung der Mit­ar­bei­ter

Es hat also für den Arbeit­ge­ber eben­falls Vor­teile, die ins­be­son­dere auf­grund der Situa­tion am Arbeits­markt grei­fen. Gibt es zum Bei­spiel in der Bran­che einen Fach­kräf­te­man­gel, kann die ange­bo­tene bAV durch­aus zu den Argu­men­ten zäh­len, damit poten­ti­elle neue Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den.

Lohnt sich die betrieb­li­che Alters­vor­sorge?

In den meis­ten Fäl­len ist der Auf­bau einer betrieb­li­chen Alters­vor­sorge loh­nens­wert für die Arbeit­neh­mer. Das gilt ins­be­son­dere unter der Vor­aus­set­zung, dass eine (höhere) Betei­li­gung sei­tens des Arbeit­ge­bers statt­fin­det. Zudem müs­sen Arbeit­neh­mer durch die Ent­gelt­um­wand­lung nur etwas mehr als die Hälfte des eigent­li­chen Bei­tra­ges selbst auf­brin­gen, denn es wer­den Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben ein­ge­spart.

Beson­ders sinn­voll ist eine Betriebs­rente für Gering­ver­die­ner. Das gilt sowohl für die Anspar­phase als auch für die spä­tere Aus­zah­lung. Auf­grund des gerin­gen Ver­diens­tes bewegt sich die gesetz­li­che Rente oft nur auf einem rela­tiv nied­ri­gen Niveau.

Aber auch für Durch­schnitts­ver­die­ner ist die bAV sehr sinn­voll, da bei einem Betrag von monat­lich bei­spiels­weise 100 Euro nur etwas mehr als 50 Euro eige­ner Anteil auf­ge­wen­det wer­den müs­sen.

Bes­ser­ver­die­nende pro­fi­tie­ren weni­ger von Betriebs­ren­ten, weil sie nicht sel­ten ober­halb der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze lie­gen. Daher fällt prak­tisch die Erspar­nis bei den Sozi­al­ab­ga­ben – zumin­dest zum Teil – weg.

Lohnt sich die Betriebsrente

Was sind die Vor- und Nach­teile der Betriebs­rente?

Wenn wir die Vor- und Nach­teile der Betriebs­rente gegen­über­stel­len, über­wie­gen für die meis­ten Arbeit­neh­mer ein­deu­tig die Vor­züge. Das trifft nicht nur auf Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen, son­dern in wei­ten Tei­len ebenso auf Arbeit­ge­ber zu. Zu den wich­tigs­ten Vor­tei­len der bAV zäh­len:

  • Teil­weise sozi­al­ab­ga­ben- und steu­er­frei
  • Zuschuss des Arbeit­ge­bers in Höhe von min­des­tens 15 Pro­zent
  • Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung
  • Zusätz­li­ches Ein­kom­men im Ren­ten­al­ter
  • För­de­rung durch den Staat
  • Siche­rung durch ver­schie­dene Sys­teme (zum Bei­spiel bei Insol­venz Arbeit­ge­ber)

Abge­se­hen von den Vor­tei­len durch die Ent­gelt­um­wand­lung müs­sen sich Unter­neh­men mitt­ler­weile mit einem Anteil von min­des­tens 15 Pro­zent an der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung betei­li­gen und somit einen Zuschuss geben. Dar­über hin­aus ist die Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung ein wei­te­rer Vor­zug. Soll­ten Sie vor Ein­tritt in die Rente inva­lide wer­den oder ster­ben, gibt es dadurch eine Absi­che­rung für Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen.

Neben den Vor­tei­len gibt es bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge auch einige Nach­teile. Das sind im Wesent­li­chen:

  • Aus­zah­lung der Rente ist voll zu ver­steu­ern
  • Auf Aus­zah­lun­gen fal­len Sozi­al­ab­ga­ben an
  • Mit­un­ter Pro­bleme beim Arbeit­ge­ber­wech­sel, sollte der neue Arbeit­ge­ber den Ver­trag nicht fort­füh­ren wol­len
  • Nor­ma­ler­weise keine Kün­di­gungs­mög­lich­keit der Betriebs­rente

Dar­über hin­aus stellt es durch­aus für man­che Arbeit­neh­mer einen Nach­teil dar, dass sich das auf ihr Konto gut­ge­schrie­bene Net­to­ein­kom­men durch die Bei­träge zur bAV ver­rin­gert. Zudem fin­det für den Teil des umge­wan­del­ten Brut­to­ein­kom­mens (Bei­träge) keine Ein­zah­lung in die gesetz­li­che Ren­ten­kasse statt. Daher wird sich die spä­tere gesetz­li­che Rente dadurch redu­zie­ren.

Bei­spiel­rech­nun­gen für ver­schie­dene Kon­stel­la­tio­nen

Um die Aus­wir­kun­gen der För­de­rung anschau­li­cher zu machen, schauen wir uns nun drei kon­krete Fall­bei­spiele an:

Rechen­bei­spiel 1:
Diplom Inge­nieu­rin, geb.am 15.02.1992, ledig, ein Kind
Brut­to­ein­kom­men: 4.000 € / Monat
Umwand­lungs­be­trag Direkt­ver­si­che­rung: 200 € / Monat

Betriebsrente - Beispielrechnung 1

Fazit:
Die Kun­din wan­delt 200 € im Monat um, ihr Netto-Auf­wand beträgt aller­dings ledig­lich 106,92 €. Dazu ste­hen 230,00 € aus dem Brutto-EK für Ihre betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zur Ver­fü­gung. Die För­der­quote beträgt 53,51 % = 123,08 €.

Rechen­bei­spiel 2:
Ver­käu­fer, geb.am 10.03.1984, ver­hei­ra­tet, ein Kind
Ehe­frau ist nicht berufs­tä­tig
Brut­to­ein­kom­men: 3.500 € / Monat
Umwand­lungs­be­trag Direkt­ver­si­che­rung: 100 € / Monat

Betriebsrente - Beispielrechnung 2

Fazit:
Der Kunde wan­delt 100,00 € im Monat um, sein Netto-Auf­wand beträgt 66,27€. Dazu ste­hen 115,00 € aus dem Brutto-EK für seine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zur Ver­fü­gung. Die För­der­quote beträgt 42,7 % = 48,73 €.

Rechen­bei­spiel 3:
Key Account Mana­ger, geb.am 06.03.1974, ver­hei­ra­tet, ein Kind
Ehe­frau ist nicht berufs­tä­tig
Brut­to­ein­kom­men: 15.000 € / Monat
Umwand­lungs­be­trag Direkt­ver­si­che­rung: 584 € / Monat
(Maxi­mal­bei­trag im Jahr 2023)

Betriebsrente - Beispielrechnung 3

Fazit:
Der Kunde wan­delt 584,00 € im Monat um, sein Netto-Auf­wand beträgt 287,40€. Die För­der­quote beträgt 50,79 % = 296,60 €.

Die 3 Rechen­bei­spiele ver­deut­li­chen, dass sich eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge sowohl für Gering-, als auch Gut- und Spit­zen­ver­die­ner loh­nen kann. Alle Berufs­grup­pen erzie­len hohe För­der­quo­ten.

FAQs zur Betriebs­rente

Was geschieht mit der Betriebs­rente bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel?

Wenn Sie Ihren Arbeit­ge­ber wech­seln, haben Sie per Gesetz einen Rechts­an­spruch auf die Über­tra­gung der Betriebs­rente. Sie dür­fen Ihre ange­sam­mel­ten Ansprü­che zum neuen Arbeit­ge­ber mit­neh­men. Zu die­sem Zweck fin­det die Berech­nung des Über­tra­gungs­wer­tes statt. Die­ser wird – unter Umstän­den auf einen neuen – Ver­sor­gungs­trä­ger trans­fe­riert.

Was geschieht mit der Betriebs­rente bei län­ge­rer Krank­heit?

Bei län­ge­rer Krank­heit haben Sie die Mög­lich­keit, die Bei­träge zur betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung aus­zu­set­zen. Das hat aller­dings zur Folge, dass sich Ihr Ver­sor­gungs­an­spruch ver­rin­gert. Bei eini­gen Durch­füh­rungs­we­gen haben Sie alter­na­tiv die Mög­lich­keit, eine frei­wil­lige Wei­ter­zah­lung der Bei­träge vor­zu­neh­men. Das trifft auf die Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­fonds sowie Pen­si­ons­kas­sen zu.

Was geschieht mit der Betriebs­rente bei Eltern­zeit?

In der Eltern­zeit haben Sie eben­falls die Mög­lich­keit, mit den Bei­trä­gen zur betrieb­li­chen Alters­vor­sorge aus­zu­set­zen. In dem Fall han­delt es sich um eine ent­gelt­freie Dienst­zeit. Aller­dings redu­ziert sich – wie bei län­ge­rer Krank­heit – eben­falls der Ver­sor­gungs­an­spruch.

Was pas­siert mit der Betriebs­rente, sollte der Arbeit­ge­ber insol­vent wer­den?

Per Gesetz exis­tiert ein Schutz der Betriebs­ren­ten, sollte der Arbeit­ge­ber insol­vent wer­den. Die­ser Schutz funk­tio­niert auf Grund­lage des Pen­sion-Siche­rungs-Ver­eins. Die­ser über­nimmt bei Insol­venz des Arbeit­ge­bers die Zah­lung der Ren­ten. Dabei gibt es aller­dings Höchst­gren­zen, die zu beach­ten sind.

Gibt es eine Aus­wir­kung der Betriebs­rente auf die gesetz­li­che Rente?

Die Aus­wir­kung der Betriebs­rente auf die gesetz­li­che Rente stellt sich so dar, dass sich die Bemes­sungs­grund­lage redu­ziert. Sie zah­len auf ein etwas gerin­ge­res Brut­to­ein­kom­men Bei­träge in die gesetz­li­che Ren­ten­kasse. Daher ist spä­ter Ihre gesetz­li­che Rente redu­ziert.

Wird die Betriebs­rente auf die Rente ange­rech­net?

Nach aktu­el­lem Stand wird die Betriebs­rente nicht auf die gesetz­li­che Rente ange­rech­net. Das ist dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass sie per Gesetz kein anre­chen­ba­res Arbeits­ent­gelt dar­stellt, son­dern es sich um eine beson­dere Form der Rente han­delt.

Was geschieht mit der Betriebs­rente beim Tod des Ver­si­cher­ten?

Häu­fig wer­den Betriebs­ren­ten nach dem Tod des Ver­si­cher­ten an eine soge­nannte mit­ver­si­cherte Per­son aus­ge­zahlt. Als mög­li­che Bezugs­be­rech­tigte gel­ten sowohl der Ehe­part­ner bzw. Part­ner einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­mann­schaft als auch die Kin­der des Ver­stor­be­nen. Sie soll­ten aller­dings stets prü­fen, ob die Zah­lung der Betriebs­rente an Begüns­tigte bei Ihrer gewähl­ten bAV statt­fin­det.

Abschlie­ßende Worte

In die­sem Bei­trag haben wir die wich­tigs­ten Facet­ten der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge beleuch­tet: Von den grund­le­gen­den Kon­zep­ten über die unter­schied­li­chen Durch­füh­rungs­wege, bis hin zu den För­de­run­gen der Betriebs­rente durch den Staat und den Arbeit­ge­ber.

Die Betriebs­rente stellt einen inter­es­san­ten Bau­stein der Alters­vor­sorge dar und bie­tet unab­hän­gig vom Ein­kom­mens­ni­veau lukra­tive Mög­lich­kei­ten, Ihren Lebens­stan­dard im Ruhe­stand zu sichern.

Doch jede per­sön­li­che Situa­tion ist ein­zig­ar­tig und ver­langt nach maß­ge­schnei­der­ten Lösun­gen. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wie Sie Ihre Alters­vor­sorge opti­mal gestal­ten kön­nen und wel­che Rolle die Betriebs­rente in Ihrem spe­zi­fi­schen Fall spie­len kann, dann las­sen Sie sich gerne von mir bera­ten. Gemein­sam fin­den wir die pas­sen­den Lösun­gen, damit die Alters­vor­sorge genau auf Ihre Lebens­pla­nung abge­stimmt ist.

Finanzberater für Betriebsrente - Daniel Wenzel

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