Teilnahmebedingungen zur Empfehlungswertschätzung
1. Anbieter
Anbieter des Empfehlungsmodells ist:
Daniel Wenzel – Finanzplanung & Beratung
(weitere Kontaktdaten gemäß Impressum)
2. Zweck des Empfehlungsmodells
Das Empfehlungsmodell dient ausschließlich der Wertschätzung persönlicher Empfehlungen aus dem bestehenden Mandantenkreis.
Es handelt sich nicht um ein Vergütungs-, Provisions- oder Vermittlungsmodell.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige, bestehende Mandanten des Anbieters.
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
der Anbieter selbst,
Mitarbeiter oder Kooperationspartner,
sowie Personen, die Empfehlungen im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit aussprechen.
Selbstempfehlungen sind ausgeschlossen.
4. Definition einer Empfehlung
Eine Empfehlung liegt vor, wenn eine natürliche Person
auf ausdrücklichen persönlichen Hinweis eines teilnahmeberechtigten Mandanten,
erstmalig Kontakt zum Anbieter aufnimmt,
und ein persönliches Erstgespräch wahrnimmt.
Maßgeblich ist die erstmalige, eindeutig zuordenbare Empfehlung.
Mehrfache oder parallele Empfehlungen derselben Person werden nicht mehrfach berücksichtigt.
5. Voraussetzungen für eine Wertschätzung
Eine Wertschätzung wird ausschließlich dann gewährt, wenn es infolge der Empfehlung nachweislich zum rechtswirksamen Abschluss eines Finanzanlageprodukts kommt.
Als qualifizierende Abschlüsse gelten insbesondere:
5.1 Altersvorsorgeprodukte
(z. B. fondsgebundene Rentenversicherung, Basis-/Rürup-Rente, private Altersvorsorge)
→ mit einer Mindestbeitragssumme bzw. Mindestanlagesumme, die produkt- und marktüblich festgelegt wird.
→ deren Höhe sich nach dem jeweiligen Produkt und der individuellen Vereinbarung richtet.
5.2 Depot- und Wertpapierlösungen
(z. B. ETF- oder Wertpapierdepots)
→ mit einer Mindestanlagehöhe, die produkt- und marktüblich festgelegt wird.
5.3 Immobilienbezogene Anlagen oder Finanzierungen
→ bei Abschluss einer Finanzierung, Kapitalanlage oder vermittelten Struktur
→ mit nachweisbarem Investitions- oder Finanzierungsvolumen.
Die konkreten Mindestbeträge werden nicht pauschal veröffentlicht und können je nach Produkt variieren.
6. Zeitpunkt der Wertschätzung
Die Wertschätzung erfolgt erst nach:
rechtswirksamem Abschluss des jeweiligen Finanzanlageprodukts,
vollständiger Dokumentation,
sowie Abschluss aller internen Prüf- und Abwicklungsprozesse.
Ein Anspruch vor diesem Zeitpunkt besteht nicht.
7. Art der Wertschätzung
Die Wertschätzung erfolgt ausschließlich in Form eines Sachgeschenks
(z. B. Feingold oder eine vergleichbare Aufmerksamkeit).
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Ein Umtausch oder eine Übertragung ist nicht möglich.
Die Auswahl der konkreten Ausgestaltung obliegt dem Anbieter.
8. Kein Rechtsanspruch
Die Teilnahme am Empfehlungsmodell ist freiwillig.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Wertschätzung – auch nicht bei Vorliegen vergleichbarer Sachverhalte oder mehrfacher Empfehlungen.
9. Steuerlicher Hinweis
Die erhaltene Wertschätzung kann steuerlich relevant sein.
Die steuerliche Behandlung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Empfängers.
Der Anbieter übernimmt keine steuerliche Beratung oder Haftung.
10. Datenschutz & Einwilligung
Empfehlungen dürfen nur ausgesprochen werden, wenn die empfohlene Person vorab ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme erteilt hat.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
11. Änderungen und Beendigung
Der Anbieter behält sich vor, das Empfehlungsmodell jederzeit anzupassen oder zu beenden.
Bereits vollständig erfüllte Voraussetzungen bleiben hiervon unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
