Inhaltsverzeichnis
- Die Betriebsrente: Das Wichtigste in Kürze
- Einleitung – Die Betriebsrente
- Betriebsrente als Teil der Altersvorsorge
- Was ist eine Betriebsrente?
- Worin unterscheiden sich Rente und Betriebsrente?
- Was ist das Betriebsrentengesetz BetrAVG?
- Wie funktioniert die Betriebsrente?
- Wer kann eine Betriebsrente abschließen?
- Wann wird die Betriebsrente ausgezahlt?
- Wie viele Personen nutzen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland?
- Was sind die 5 Durchführungswege der Betriebsrente?
- Was ist die Direktversicherung als Durchführungsweg der Betriebsrente?
- Was ist die Direktzusage als Durchführungsweg der Betriebsrente?
- Was ist die Pensionskasse als Durchführungsweg der Betriebsrente?
- Was ist der Pensionsfonds als Durchführungsweg der Betriebsrente?
- Was ist die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der Betriebsrente?
- Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?
- Was ist die reine Beitragszusage mit Zielrente?
- Wie wird die Betriebsrente staatlich gefördert?
- Wie wird die Betriebsrente durch den Arbeitgeber gefördert?
- Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
- FAQs zur Betriebsrente
- Abschließende Worte
Einleitung – Die Betriebsrente
In den meisten Fällen reicht die gesetzliche Rente nicht aus, damit Sie im Rentenalter Ihren erworbenen Lebensstandard halten können. Durch die betriebliche Altersvorsorge haben Sie jedoch die Möglichkeit, zumindest einen großen Teil der sogenannten Versorgungslücke zu schließen. Was ist eine Betriebsrente? Diese und andere Fragen beantworte ich im folgenden Beitrag. Sie erfahren unter anderem, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Durchführungswege es gibt und was Sie im Hinblick auf Steuern und Sozialversicherung beachten müssen.
Betriebsrente als Teil der Altersvorsorge
Betriebsrenten sind in Deutschland nur ein Teil der gesamten Altersvorsorge. Diese basiert auf dem sogenannten 3-Schichten-Modell und setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Private Altersvorsorge
Den Hauptteil der späteren Rente nimmt vom Volumen her meistens die gesetzliche Rente ein. Der zweite Baustein ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Die Begriffe Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen viele Menschen synonym. Betriebsrente: Was ist das? Dieser Frage möchte ich jetzt nachgehen.
Was ist eine Betriebsrente?
Bei der Betriebsrente handelt es sich um eine zusätzliche Rentenversicherung, die über den Arbeitgeber läuft. Sie wird staatlich gefördert und es gibt mehrere Varianten im Bereich betriebliche Altersversorgung, auf die ich im Folgenden eingehen werden. Verantwortlich für das Anbieten der Betriebsrenten ist Ihr Arbeitgeber.
Worin unterscheiden sich Rente und Betriebsrente?
Der Unterschied zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente ist sehr einfach. Zum einen soll die betriebliche Altersversorgung die gesetzliche Rente ergänzen. Zum andern stammt die spätere gesetzliche Rente aus der Rentenkasse, während Betriebsrenten – je nach Durchführungsweg – aus anderen Quellen resultieren.
Was ist das Betriebsrentengesetz BetrAVG?
Das Betriebsrentengesetz hat die Aufgabe, die betriebliche Altersversorgung zu verbessern. Es beinhaltet eine Reihe arbeitsrechtlicher Vorschriften, aus denen beispielsweise Rentenansprüche und das Recht auf eine Entgeltumwandlung hervorgehen. Somit stellt das Betriebsrentengesetz die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge dar.
Wie funktioniert die Betriebsrente?
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gibt es mehrere, sogenannte Durchführungswege. Darauf gehe ich im weiteren Verlauf des Beitrages näher ein. Die betriebliche Altersversorgung funktioniert stets nach dem gleichen Muster, unabhängig davon, für welchen Durchführungsweg Sie sich beim Arbeitgeber entscheiden. Der Ablauf und die Funktionsweise der Betriebsrente sehen wie folgt aus:
- Teil des Bruttoeinkommens wird zu Beiträgen umgewandelt (Entgeltumwandlung)
- Beiträge fließen in die betriebliche Altersversorgung
- Arbeitgeber erteilen Versorgungszusage
- Auszahlung der Betriebsrenten später im Rentenalter
Es werden dementsprechend über viele Jahre, meistens Jahrzehnte hinweg, Beiträge in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Mit Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie die Betriebsrente als monatliche Auszahlung. Alternativ sind auch Einmalzahlungen möglich.
Wer kann eine Betriebsrente abschließen?
Sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland haben das Recht, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Das gilt nicht nur für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, sondern beispielsweise ebenfalls für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Diese haben oftmals eine besonders große Versorgungslücke, denn bei der gesetzlichen Rente greift die Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass später – trotz eines hohen Einkommens – nur ein begrenzter Betrag aus der gesetzlichen Rentenkasse fließt. Private Rentenversicherung und Arbeitgeber mit einer Betriebsrente lassen sich auch in dem Fall ideal miteinander kombinieren.
Wann wird die Betriebsrente ausgezahlt?
Im Rahmen der bAV gibt es eine feste Laufzeit in der Hinsicht, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Meistens ist das Ablaufdatum identisch mit dem Alter des gesetzlichen Renteneintritts, welches momentan zwischen 65 und 67 Jahren liegt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie dann nicht nur die gesetzliche Rente, sondern ebenfalls die Renten aus der bAV. Alternativ besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie einen früheren oder späteren Termin zur ersten Auszahlung vereinbaren.
Wie viele Personen nutzen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland?
In Deutschland sind es momentan (Stand 01/2024) laut Statista knapp 19,4 Millionen Personen, welche eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Damit sind Einzahlungen in die bAV gemeint, sodass später eine zusätzliche Rente fließen kann. Wenn Sie beachten, dass es hierzulande rund 41,5 Millionen Arbeitnehmer gibt, nutzen dementsprechend weniger als die Hälfte die Möglichkeit der BAV.
Was sind die 5 Durchführungswege der Betriebsrente?
Wie schon kurz erwähnt, gibt es im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung sogenannte Durchführungswege. Damit ist gemeint, auf welchem Weg die Beiträge angelegt und von wem sie verwaltet werden. Durchführungswege der bAV sind die Folgenden:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Was ist die Direktversicherung als Durchführungsweg der Betriebsrente?
Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der bAV. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um eine Rentenversicherung. Diese schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten ab. In der Praxis leiten die Arbeitgeber die Beiträge in Form der Entgeltumwandlung an die Versicherungsgesellschaft weiter. Die Gelder investiert der Versicherer anschließend zum Beispiel in Fonds oder in den konventionellen Anlagestock der Versicherung.
Was ist die Direktzusage als Durchführungsweg der Betriebsrente?
Ein zweiter Durchführungsweg für die BAV ist die Direktzusage, ebenso als Pensionszusage bezeichnet. In diesem Fall verpflichten sich Arbeitgeber, an ihre Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen. Diese wird dem angesammelten Betriebsvermögen entnommen. Zusätzlich zur reinen Rente besteht häufig ein Anspruch bei Invalidität sowie im Todesfall. Da der Arbeitgeber für die Betriebsrenten verantwortlich ist, muss er im Laufe der Jahrzehnte Geld zurücklegen, um die Renten abzusichern.
Was ist die Pensionskasse als Durchführungsweg der Betriebsrente?
Ein ebenfalls häufiger gewählter Durchführungsweg zur bAV ist die Pensionskasse. Davon gibt es in Deutschland eine ganze Reihe. Zahlreiche Pensionskassen wurden in der Vergangenheit von einem oder mehreren Unternehmen gegründet. Oftmals handelt es sich dabei um einen sogenannten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Mitglieder dieses Vereins sind die Arbeitgeber, die die Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.
Was ist der Pensionsfonds als Durchführungsweg der Betriebsrente?
Der vierte Durchführungsweg ist der Pensionsfonds. Dabei handelt es sich um rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen. Typisch für einen Pensionsfonds ist, dass die Beiträge zur bAV in Wertpapiere angelegt werden. Das sind vor allen Dingen:
- Aktien
- Aktienfonds
- Mischfonds
- Rentenfonds
Grundsätzlich sind Pensionsfonds relativ frei in der Wahl der Geldanlage.
Was ist die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der Betriebsrente?
Der fünfte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sind die Unterstützungskassen. Ein Vorteil besteht darin, dass die gezahlten Beiträge unlimitiert steuerfrei sind. Das führt dazu, dass dieser Durchführungsweg vorrangig für Besserverdienende eine interessante Variante darstellt. Die Unterstützungskasse nimmt die Verwaltung der Gelder im Sinne des Arbeitgebers vor. Das Ziel besteht darin, möglichst gute Gewinne zu erzielen, zum Beispiel mit der Anlage in Immobilien oder Wertpapieren.
Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert – je nach Durchführungsweg – meistens in Form der sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in den gewählten Vertrag zur bAV umleitet. Die Entgeltumwandlung hat zwei Auswirkungen. Eine davon ist, dass sich Ihr Nettogehalt verringert. Zum anderen werden sowohl Lohn- und Kirchensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge nur noch auf das verringerte Bruttoeinkommen fällig. Somit zahlen Sie durch die Entgeltumwandlung weniger Steuern und Sozialabgaben.
Was ist die reine Beitragszusage mit Zielrente?
Nicht zu verwechseln mit den zuvor erläuterten Durchführungswegen ist die sogenannte reine Beitragszusage mit Zielrente. Eine solche Beitragszusage liegt auf Grundlage des BetrAVG unter der Voraussetzung vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiter zusagen, definierte Beiträge an eine Versorgungseinrichtung zu zahlen. Das hat das Ziel, daraus lebenslange Leistungen in Form der Rente zu sichern. Durchgeführt werden können die Beitragszusagen über die gewöhnlichen Durchführungswege der bAV.
Wie wird die Betriebsrente staatlich gefördert?
Betriebsrenten werden in Deutschland staatlich gefördert, wovon sowohl der Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitiert:
Die Förderung für den Arbeitgeber funktioniert durch eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer. Sie beläuft sich auf 30 Prozent der zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge. Zu berücksichtigen ist ein Förderhöchstbetrag von jährlich 292 Euro.
Die Förderung für den Arbeitnehmer sieht so aus, dass die Beiträge zur bAV nicht mit Steuern und Sozialabgaben belastet werden.
Zusätzlich können weitere 292 Euro pro Monat steuerfrei umgewandelt werden.
Welche Höchstgrenzen gibt es für die steuerliche Förderung der Betriebsrente?
Welche Höchstgrenzen es gibt, hängt vom jeweiligen Durchführungsweg ab.
Ein jährlicher Höchstbetrag von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ist vom Abzug der Steuern befreit. Zudem werden bis zu vier Prozent von Sozialabgaben befreit. Das gilt für die folgenden drei Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage bzw. Direktzusage gibt es keine Höchstgrenzen. Dort sind sämtliche Beiträge in vollem Umfang steuerfrei. Das gilt allerdings ausschließlich für die durch Arbeitgeber finanzierten Beiträge. Stammen die Beiträge aus der Entgeltumwandlung, ist eine Höchstgrenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zu beachten.
Welche Förderungen bestehen während der Ansparphase?
Die Förderungen bestehen während der Ansparphase darin, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf die Beiträge zur Betriebsrente – unter Berücksichtigung der angesprochenen Höchstgrenzen – keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Dazu ein kurzes Rechenbeispiel, bei dem wir von einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 3.500 Euro ausgehen:
- Monatlicher Beitrag zur bAV: 100 Euro
- Förderung (Beteiligung) des Staates: 48 Euro
- Eigenaufwand Arbeitnehmer: 52 Euro
Da in dem Fall Ihr steuerpflichtiges Bruttoeinkommen um 100 Euro reduziert ist, müssen Sie für diesen Beitrag faktisch lediglich 52 Euro selbst aufwenden. Die Differenz ist die Förderung während der Ansparphase.
Welche Abzüge gibt es bei der Betriebsrente in der Auszahlungsphase?
In der Auszahlungsphase müssen für Betriebsrenten einerseits die Steuern und andererseits die Sozialabgaben berücksichtigt werden:
Welche Steuern fallen bei der Betriebsrente an?
Bei der Betriebsrente als zusätzliche Rentenversicherung vom Arbeitgeber handelt es sich um ein weiteres Einkommen für Rentner und Rentnerinnen. Dieses muss auf Grundlage des persönlichen Steuersatzes in vollem Umfang versteuert werden. Ein kleiner Trost besteht lediglich darin, dass im Allgemeinen der individuelle Steuersatz im Rentenalter geringer als zur Zeit einer Beschäftigung ist.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen bei der Betriebsrente an?
Rentner zahlen prinzipiell weder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch zur Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass für Renteneinkünfte höchstens Sozialversicherungsbeiträge in Form der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
Da es für die Betriebsrente keine Befreiungen und Vergünstigungen gibt, sind auf diese Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Zu berücksichtigen ist jedoch ein Freibetrag von 169,75 Euro. Auf diesen müssen von den Betriebsrenten keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
Wie wird die Betriebsrente durch den Arbeitgeber gefördert?
Die Förderung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber sieht so aus, dass er mindestens einen Durchführungsweg anbieten muss. Findet dann die Entgeltumwandlung statt, sparen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf den Beitrag zur bAV Steuern und Sozialabgaben. Darüber hinaus ist es für den Arbeitgeber seit 2019 verpflichtend, dass er einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu den Beiträgen gibt. In manchen Fällen, wie beispielsweise durch einen Tarifvertrag, kann eine noch höhere Beteiligung geregelt sein.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Betriebsrente?
Ja, seit mittlerweile über 20 Jahren existiert für sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Dieser Anspruch bezieht sich ebenfalls auf die Entgeltumwandlung, die der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers vornehmen muss. Seit 2002 müssen Unternehmen ihren Mitarbeiter einen oder mehr Durchführungswege anbieten. Welche das allerdings sind, darf der Arbeitgeber frei entscheiden.
Welche Rolle spielen Tarifverträge für die Betriebsrente?
In zahlreichen Wirtschaftszweigen gibt es im Rahmen der geltenden Tarifverträge Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Deren Zahl hat sich insbesondere seit 2002 erheblich erhöht. Seit dieser Zeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Aus dem Grund ist es bei aktuellen Tarifverhandlungen und den resultierenden Tarifverträgen wichtig, dass eine Regelung bezüglich der Beiträge zur bAV getroffen wird. Manchmal wird dort vereinbart, dass Arbeitgeber einen höheren Zuschuss als die vorgegebenen 15 Prozent geben müssen.
Was sind Argumente in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber?
Auf der einen Seite existiert für sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland ein Anspruch auf die Entgeltumwandlung und damit auf eine bAV. Auf der anderen Seite scheuen sich verständlicherweise viele Mitarbeiter, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie möchten Stress mit dem Arbeitgeber verhindern. Dann ist es eine gute Alternative, dass Sie Ihren Chef von den Vorzügen der Betriebsrente überzeugen. Hier helfen zum Beispiel folgende Argumente:
- Anstieg der Mitarbeiterzufriedenheit
- Verstärkte Bindung der Mitarbeiter
- Positives Signal für neue Mitarbeiter (Bewerber)
- Arbeitgeber unterstreicht die Bedeutung der Mitarbeiter
Es hat also für den Arbeitgeber ebenfalls Vorteile, die insbesondere aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt greifen. Gibt es zum Beispiel in der Branche einen Fachkräftemangel, kann die angebotene bAV durchaus zu den Argumenten zählen, damit potentielle neue Mitarbeiter eingestellt werden.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
In den meisten Fällen ist der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge lohnenswert für die Arbeitnehmer. Das gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass eine (höhere) Beteiligung seitens des Arbeitgebers stattfindet. Zudem müssen Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung nur etwas mehr als die Hälfte des eigentlichen Beitrages selbst aufbringen, denn es werden Steuern und Sozialabgaben eingespart.
Besonders sinnvoll ist eine Betriebsrente für Geringverdiener. Das gilt sowohl für die Ansparphase als auch für die spätere Auszahlung. Aufgrund des geringen Verdienstes bewegt sich die gesetzliche Rente oft nur auf einem relativ niedrigen Niveau.
Aber auch für Durchschnittsverdiener ist die bAV sehr sinnvoll, da bei einem Betrag von monatlich beispielsweise 100 Euro nur etwas mehr als 50 Euro eigener Anteil aufgewendet werden müssen.
Besserverdienende profitieren weniger von Betriebsrenten, weil sie nicht selten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Daher fällt praktisch die Ersparnis bei den Sozialabgaben – zumindest zum Teil – weg.
Was sind die Vor- und Nachteile der Betriebsrente?
Wenn wir die Vor- und Nachteile der Betriebsrente gegenüberstellen, überwiegen für die meisten Arbeitnehmer eindeutig die Vorzüge. Das trifft nicht nur auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern in weiten Teilen ebenso auf Arbeitgeber zu. Zu den wichtigsten Vorteilen der bAV zählen:
- Teilweise sozialabgaben- und steuerfrei
- Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von mindestens 15 Prozent
- Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
- Zusätzliches Einkommen im Rentenalter
- Förderung durch den Staat
- Sicherung durch verschiedene Systeme (zum Beispiel bei Insolvenz Arbeitgeber)
Abgesehen von den Vorteilen durch die Entgeltumwandlung müssen sich Unternehmen mittlerweile mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen und somit einen Zuschuss geben. Darüber hinaus ist die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ein weiterer Vorzug. Sollten Sie vor Eintritt in die Rente invalide werden oder sterben, gibt es dadurch eine Absicherung für Sie oder Ihre Angehörigen.
Neben den Vorteilen gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge auch einige Nachteile. Das sind im Wesentlichen:
- Auszahlung der Rente ist voll zu versteuern
- Auf Auszahlungen fallen Sozialabgaben an
- Mitunter Probleme beim Arbeitgeberwechsel, sollte der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht fortführen wollen
- Normalerweise keine Kündigungsmöglichkeit der Betriebsrente
Darüber hinaus stellt es durchaus für manche Arbeitnehmer einen Nachteil dar, dass sich das auf ihr Konto gutgeschriebene Nettoeinkommen durch die Beiträge zur bAV verringert. Zudem findet für den Teil des umgewandelten Bruttoeinkommens (Beiträge) keine Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse statt. Daher wird sich die spätere gesetzliche Rente dadurch reduzieren.
Beispielrechnungen für verschiedene Konstellationen
Um die Auswirkungen der Förderung anschaulicher zu machen, schauen wir uns nun drei konkrete Fallbeispiele an:
Rechenbeispiel 1:
Diplom Ingenieurin, geb.am 15.02.1992, ledig, ein Kind
Bruttoeinkommen: 4.000 € / Monat
Umwandlungsbetrag Direktversicherung: 200 € / Monat
Fazit:
Die Kundin wandelt 200 € im Monat um, ihr Netto-Aufwand beträgt allerdings lediglich 106,92 €. Dazu stehen 230,00 € aus dem Brutto-EK für Ihre betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 53,51 % = 123,08 €.
Rechenbeispiel 2:
Verkäufer, geb.am 10.03.1984, verheiratet, ein Kind
Ehefrau ist nicht berufstätig
Bruttoeinkommen: 3.500 € / Monat
Umwandlungsbetrag Direktversicherung: 100 € / Monat
Fazit:
Der Kunde wandelt 100,00 € im Monat um, sein Netto-Aufwand beträgt 66,27€. Dazu stehen 115,00 € aus dem Brutto-EK für seine betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 42,7 % = 48,73 €.
Rechenbeispiel 3:
Key Account Manager, geb.am 06.03.1974, verheiratet, ein Kind
Ehefrau ist nicht berufstätig
Bruttoeinkommen: 15.000 € / Monat
Umwandlungsbetrag Direktversicherung: 584 € / Monat
(Maximalbeitrag im Jahr 2023)
Fazit:
Der Kunde wandelt 584,00 € im Monat um, sein Netto-Aufwand beträgt 287,40€. Die Förderquote beträgt 50,79 % = 296,60 €.
Die 3 Rechenbeispiele verdeutlichen, dass sich eine betriebliche Altersvorsorge sowohl für Gering-, als auch Gut- und Spitzenverdiener lohnen kann. Alle Berufsgruppen erzielen hohe Förderquoten.
FAQs zur Betriebsrente
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, haben Sie per Gesetz einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Betriebsrente. Sie dürfen Ihre angesammelten Ansprüche zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Zu diesem Zweck findet die Berechnung des Übertragungswertes statt. Dieser wird – unter Umständen auf einen neuen – Versorgungsträger transferiert.
Bei längerer Krankheit haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auszusetzen. Das hat allerdings zur Folge, dass sich Ihr Versorgungsanspruch verringert. Bei einigen Durchführungswegen haben Sie alternativ die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterzahlung der Beiträge vorzunehmen. Das trifft auf die Direktversicherung, Pensionsfonds sowie Pensionskassen zu.
In der Elternzeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, mit den Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge auszusetzen. In dem Fall handelt es sich um eine entgeltfreie Dienstzeit. Allerdings reduziert sich – wie bei längerer Krankheit – ebenfalls der Versorgungsanspruch.
Per Gesetz existiert ein Schutz der Betriebsrenten, sollte der Arbeitgeber insolvent werden. Dieser Schutz funktioniert auf Grundlage des Pension-Sicherungs-Vereins. Dieser übernimmt bei Insolvenz des Arbeitgebers die Zahlung der Renten. Dabei gibt es allerdings Höchstgrenzen, die zu beachten sind.
Die Auswirkung der Betriebsrente auf die gesetzliche Rente stellt sich so dar, dass sich die Bemessungsgrundlage reduziert. Sie zahlen auf ein etwas geringeres Bruttoeinkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse. Daher ist später Ihre gesetzliche Rente reduziert.
Nach aktuellem Stand wird die Betriebsrente nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie per Gesetz kein anrechenbares Arbeitsentgelt darstellt, sondern es sich um eine besondere Form der Rente handelt.
Häufig werden Betriebsrenten nach dem Tod des Versicherten an eine sogenannte mitversicherte Person ausgezahlt. Als mögliche Bezugsberechtigte gelten sowohl der Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebensmannschaft als auch die Kinder des Verstorbenen. Sie sollten allerdings stets prüfen, ob die Zahlung der Betriebsrente an Begünstigte bei Ihrer gewählten bAV stattfindet.
Abschließende Worte
In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Facetten der betrieblichen Altersvorsorge beleuchtet: Von den grundlegenden Konzepten über die unterschiedlichen Durchführungswege, bis hin zu den Förderungen der Betriebsrente durch den Staat und den Arbeitgeber.
Die Betriebsrente stellt einen interessanten Baustein der Altersvorsorge dar und bietet unabhängig vom Einkommensniveau lukrative Möglichkeiten, Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Doch jede persönliche Situation ist einzigartig und verlangt nach maßgeschneiderten Lösungen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Altersvorsorge optimal gestalten können und welche Rolle die Betriebsrente in Ihrem spezifischen Fall spielen kann, dann lassen Sie sich gerne von mir beraten. Gemeinsam finden wir die passenden Lösungen, damit die Altersvorsorge genau auf Ihre Lebensplanung abgestimmt ist.
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Wurden Ihre Fragen vollständig beantwortet?
Dann teilen Sie den Beitrag gerne mit Ihren Bekannten, Freunden und Kollegen!
Sind Fragen offen geblieben? Nutzen Sie bereits die Betriebsrente, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen?
Hinterlassen Sie gerne unten einen Kommentar!
Sie möchten zu aktuellen Themen rund um Finanzen, zu Sonderangeboten, befristeten Spezial-Investments sowie neuen Blogbeiträgen auf dem Laufenden bleiben?