Die Betriebs­rente: Alles was Sie wis­sen müs­sen

Inhalts­ver­zeich­nis

Ein­lei­tung – Die Betriebs­rente

In den meis­ten Fäl­len reicht die gesetz­li­che Rente nicht aus, damit Sie im Ren­ten­al­ter Ihren erwor­be­nen Lebens­stan­dard hal­ten kön­nen. Durch die betrieb­li­che Alters­vor­sorge haben Sie jedoch die Mög­lich­keit, zumin­dest einen gro­ßen Teil der soge­nann­ten Ver­sor­gungs­lü­cke zu schlie­ßen. Was ist eine Betriebs­rente? Diese und andere Fra­gen beant­worte ich im fol­gen­den Bei­trag. Sie erfah­ren unter ande­rem, wie die betrieb­li­che Alters­vor­sorge funk­tio­niert, wel­che Durch­füh­rungs­wege es gibt und was Sie im Hin­blick auf Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rung beach­ten müs­sen.

Betriebsrente
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Betriebs­rente als Teil der Alters­vor­sorge

Betriebs­ren­ten sind in Deutsch­land nur ein Teil der gesam­ten Alters­vor­sorge. Diese basiert auf dem soge­nann­ten 3-Schich­ten-Modell und setzt sich aus den fol­gen­den Kom­po­nen­ten zusam­men:

  • Gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung
  • Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung
  • Pri­vate Alters­vor­sorge
Betriebsrente - Drei-Schichten-Modell

Den Haupt­teil der spä­te­ren Rente nimmt vom Volu­men her meis­tens die gesetz­li­che Rente ein. Der zweite Bau­stein ist die betrieb­li­che Alters­vor­sorge, kurz bAV. Die Begriffe Betriebs­rente und betrieb­li­che Alters­vor­sorge (bAV) nut­zen viele Men­schen syn­onym. Betriebs­rente: Was ist das? Die­ser Frage möchte ich jetzt nach­ge­hen.

Was ist eine Betriebs­rente?

Bei der Betriebs­rente han­delt es sich um eine zusätz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, die über den Arbeit­ge­ber läuft. Sie wird staat­lich geför­dert und es gibt meh­rere Vari­an­ten im Bereich betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung, auf die ich im Fol­gen­den ein­ge­hen wer­den. Ver­ant­wort­lich für das Anbie­ten der Betriebs­ren­ten ist Ihr Arbeit­ge­ber.

Worin unter­schei­den sich Rente und Betriebs­rente?

Der Unter­schied zwi­schen gesetz­li­cher Rente und Betriebs­rente ist sehr ein­fach. Zum einen soll die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung die gesetz­li­che Rente ergän­zen. Zum andern stammt die spä­tere gesetz­li­che Rente aus der Ren­ten­kasse, wäh­rend Betriebs­ren­ten – je nach Durch­füh­rungs­weg – aus ande­ren Quel­len resul­tie­ren.

Was ist das Betriebs­ren­ten­ge­setz BetrAVG?

Das Betriebs­ren­ten­ge­setz hat die Auf­gabe, die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zu ver­bes­sern. Es beinhal­tet eine Reihe arbeits­recht­li­cher Vor­schrif­ten, aus denen bei­spiels­weise Ren­ten­an­sprü­che und das Recht auf eine Ent­gelt­um­wand­lung her­vor­ge­hen. Somit stellt das Betriebs­ren­ten­ge­setz die gesetz­li­che Grund­lage für die betrieb­li­che Alters­vor­sorge dar.

Wie funk­tio­niert die Betriebs­rente?

Im Rah­men der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung gibt es meh­rere, soge­nannte Durch­füh­rungs­wege. Dar­auf gehe ich im wei­te­ren Ver­lauf des Bei­tra­ges näher ein. Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung funk­tio­niert stets nach dem glei­chen Mus­ter, unab­hän­gig davon, für wel­chen Durch­füh­rungs­weg Sie sich beim Arbeit­ge­ber ent­schei­den. Der Ablauf und die Funk­ti­ons­weise der Betriebs­rente sehen wie folgt aus:

  1. Teil des Brut­to­ein­kom­mens wird zu Bei­trä­gen umge­wan­delt (Ent­gelt­um­wand­lung)
  2. Bei­träge flie­ßen in die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung
  3. Arbeit­ge­ber ertei­len Ver­sor­gungs­zu­sage
  4. Aus­zah­lung der Betriebs­ren­ten spä­ter im Ren­ten­al­ter

Es wer­den dem­entspre­chend über viele Jahre, meis­tens Jahr­zehnte hin­weg, Bei­träge in die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ein­ge­zahlt. Mit Ein­tritt ins Ren­ten­al­ter erhal­ten Sie die Betriebs­rente als monat­li­che Aus­zah­lung. Alter­na­tiv sind auch Ein­mal­zah­lun­gen mög­lich.

Wer kann eine Betriebs­rente abschlie­ßen?

Sämt­li­che Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen in Deutsch­land haben das Recht, eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge zu nut­zen. Das gilt nicht nur für alle ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeit­neh­mer, son­dern bei­spiels­weise eben­falls für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Diese haben oft­mals eine beson­ders große Ver­sor­gungs­lü­cke, denn bei der gesetz­li­chen Rente greift die Bei­trags­be­mes­sungs­grenze. Das bedeu­tet, dass spä­ter – trotz eines hohen Ein­kom­mens – nur ein begrenz­ter Betrag aus der gesetz­li­chen Ren­ten­kasse fließt. Pri­vate Ren­ten­ver­si­che­rung und Arbeit­ge­ber mit einer Betriebs­rente las­sen sich auch in dem Fall ideal mit­ein­an­der kom­bi­nie­ren.

Wann wird die Betriebs­rente aus­ge­zahlt?

Im Rah­men der bAV gibt es eine feste Lauf­zeit in der Hin­sicht, ab wann die Rente aus­ge­zahlt wird. Meis­tens ist das Ablauf­da­tum iden­tisch mit dem Alter des gesetz­li­chen Ren­ten­ein­tritts, wel­ches momen­tan zwi­schen 65 und 67 Jah­ren liegt. Ab die­sem Zeit­punkt erhal­ten Sie dann nicht nur die gesetz­li­che Rente, son­dern eben­falls die Ren­ten aus der bAV. Alter­na­tiv besteht jedoch die Mög­lich­keit, dass Sie einen frü­he­ren oder spä­te­ren Ter­min zur ers­ten Aus­zah­lung ver­ein­ba­ren.

Wie viele Per­so­nen nut­zen die betrieb­li­che Alters­vor­sorge (bAV) in Deutsch­land?

In Deutsch­land sind es momen­tan (Stand 01/2024) laut Sta­tista knapp 19,4 Mil­lio­nen Per­so­nen, wel­che eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge in Anspruch neh­men. Damit sind Ein­zah­lun­gen in die bAV gemeint, sodass spä­ter eine zusätz­li­che Rente flie­ßen kann. Wenn Sie beach­ten, dass es hier­zu­lande rund 41,5 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer gibt, nut­zen dem­entspre­chend weni­ger als die Hälfte die Mög­lich­keit der BAV.

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Was sind die 5 Durch­füh­rungs­wege der Betriebs­rente?

Wie schon kurz erwähnt, gibt es im Zusam­men­hang mit der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung soge­nannte Durch­füh­rungs­wege. Damit ist gemeint, auf wel­chem Weg die Bei­träge ange­legt und von wem sie ver­wal­tet wer­den. Durch­füh­rungs­wege der bAV sind die Fol­gen­den:

  • Direkt­ver­si­che­rung
  • Direkt­zu­sage
  • Pen­si­ons­kasse
  • Pen­si­ons­fonds
  • Unter­stüt­zungs­kasse
Betriebliche Altersvorsorge - Durchführungswege

Was ist die Direkt­ver­si­che­rung als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Die Direkt­ver­si­che­rung ist einer der Durch­füh­rungs­wege der bAV. Dabei han­delt es sich nahezu aus­schließ­lich um eine Ren­ten­ver­si­che­rung. Diese schließt der Arbeit­ge­ber für seine Ange­stell­ten ab. In der Pra­xis lei­ten die Arbeit­ge­ber die Bei­träge in Form der Ent­gelt­um­wand­lung an die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft wei­ter. Die Gel­der inves­tiert der Ver­si­che­rer anschlie­ßend zum Bei­spiel in Fonds oder in den kon­ven­tio­nel­len Anla­ge­stock der Ver­si­che­rung.

Was ist die Direkt­zu­sage als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Ein zwei­ter Durch­füh­rungs­weg für die BAV ist die Direkt­zu­sage, ebenso als Pen­si­ons­zu­sage bezeich­net. In die­sem Fall ver­pflich­ten sich Arbeit­ge­ber, an ihre Mit­ar­bei­ter spä­ter eine Rente zu zah­len. Diese wird dem ange­sam­mel­ten Betriebs­ver­mö­gen ent­nom­men. Zusätz­lich zur rei­nen Rente besteht häu­fig ein Anspruch bei Inva­li­di­tät sowie im Todes­fall. Da der Arbeit­ge­ber für die Betriebs­ren­ten ver­ant­wort­lich ist, muss er im Laufe der Jahr­zehnte Geld zurück­le­gen, um die Ren­ten abzu­si­chern.

Was ist die Pen­si­ons­kasse als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Ein eben­falls häu­fi­ger gewähl­ter Durch­füh­rungs­weg zur bAV ist die Pen­si­ons­kasse. Davon gibt es in Deutsch­land eine ganze Reihe. Zahl­rei­che Pen­si­ons­kas­sen wur­den in der Ver­gan­gen­heit von einem oder meh­re­ren Unter­neh­men gegrün­det. Oft­mals han­delt es sich dabei um einen soge­nann­ten Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit. Die Mit­glie­der die­ses Ver­eins sind die Arbeit­ge­ber, die die Bei­träge in die Pen­si­ons­kasse ein­zah­len.

Was ist der Pen­si­ons­fonds als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Der vierte Durch­füh­rungs­weg ist der Pen­si­ons­fonds. Dabei han­delt es sich um recht­lich eigen­stän­dige Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen. Typisch für einen Pen­si­ons­fonds ist, dass die Bei­träge zur bAV in Wert­pa­piere ange­legt wer­den. Das sind vor allen Din­gen:

  • Aktien
  • Akti­en­fonds
  • Misch­fonds
  • Ren­ten­fonds

Grund­sätz­lich sind Pen­si­ons­fonds rela­tiv frei in der Wahl der Geld­an­lage.

Was ist die Unter­stüt­zungs­kasse als Durch­füh­rungs­weg der Betriebs­rente?

Der fünfte Durch­füh­rungs­weg der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung sind die Unter­stüt­zungs­kas­sen. Ein Vor­teil besteht darin, dass die gezahl­ten Bei­träge unli­mi­tiert steu­er­frei sind. Das führt dazu, dass die­ser Durch­füh­rungs­weg vor­ran­gig für Bes­ser­ver­die­nende eine inter­es­sante Vari­ante dar­stellt. Die Unter­stüt­zungs­kasse nimmt die Ver­wal­tung der Gel­der im Sinne des Arbeit­ge­bers vor. Das Ziel besteht darin, mög­lichst gute Gewinne zu erzie­len, zum Bei­spiel mit der Anlage in Immo­bi­lien oder Wert­pa­pie­ren.

Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskassen

Was ist die Ent­gelt­um­wand­lung und wie funk­tio­niert sie?

Die betrieb­li­che Alters­vor­sorge funk­tio­niert – je nach Durch­füh­rungs­weg – meis­tens in Form der soge­nann­ten Ent­gelt­um­wand­lung. Das bedeu­tet, dass der Arbeit­ge­ber einen Teil Ihres Brut­to­ein­kom­mens in den gewähl­ten Ver­trag zur bAV umlei­tet. Die Ent­gelt­um­wand­lung hat zwei Aus­wir­kun­gen. Eine davon ist, dass sich Ihr Net­to­ge­halt ver­rin­gert. Zum ande­ren wer­den sowohl Lohn- und Kir­chen­steuer als auch Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge nur noch auf das ver­rin­gerte Brut­to­ein­kom­men fäl­lig. Somit zah­len Sie durch die Ent­gelt­um­wand­lung weni­ger Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben.

Was ist die reine Bei­trags­zu­sage mit Ziel­rente?

Nicht zu ver­wech­seln mit den zuvor erläu­ter­ten Durch­füh­rungs­we­gen ist die soge­nannte reine Bei­trags­zu­sage mit Ziel­rente. Eine sol­che Bei­trags­zu­sage liegt auf Grund­lage des BetrAVG unter der Vor­aus­set­zung vor, dass Arbeit­ge­ber ihren Mit­ar­bei­ter zusa­gen, defi­nierte Bei­träge an eine Ver­sor­gungs­ein­rich­tung zu zah­len. Das hat das Ziel, dar­aus lebens­lange Leis­tun­gen in Form der Rente zu sichern. Durch­ge­führt wer­den kön­nen die Bei­trags­zu­sa­gen über die gewöhn­li­chen Durch­füh­rungs­wege der bAV.

Wie wird die Betriebs­rente staat­lich geför­dert?

Betriebs­ren­ten wer­den in Deutsch­land staat­lich geför­dert, wovon sowohl der Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­neh­mer pro­fi­tiert:

Die För­de­rung für den Arbeit­ge­ber funk­tio­niert durch eine Ver­rech­nung mit der abzu­füh­ren­den Lohn­steuer. Sie beläuft sich auf 30 Pro­zent der zusätz­li­chen Arbeit­ge­ber­bei­träge. Zu berück­sich­ti­gen ist ein För­der­höchst­be­trag von jähr­lich 292 Euro.

Die För­de­rung für den Arbeit­neh­mer sieht so aus, dass die Bei­träge zur bAV nicht mit Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben belas­tet wer­den.

Zusätz­lich kön­nen wei­tere 292 Euro pro Monat steu­er­frei umge­wan­delt wer­den.

Wel­che Höchst­gren­zen gibt es für die steu­er­li­che För­de­rung der Betriebs­rente?

Wel­che Höchst­gren­zen es gibt, hängt vom jewei­li­gen Durch­füh­rungs­weg ab.

Ein jähr­li­cher Höchst­be­trag von acht Pro­zent der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze ist vom Abzug der Steu­ern befreit. Zudem wer­den bis zu vier Pro­zent von Sozi­al­ab­ga­ben befreit. Das gilt für die fol­gen­den drei Durch­füh­rungs­wege:

  • Direkt­ver­si­che­rung
  • Pen­si­ons­kasse
  • Pen­si­ons­fonds

Bei den Durch­füh­rungs­we­gen Unter­stüt­zungs­kasse und Pen­si­ons­zu­sage bzw. Direkt­zu­sage gibt es keine Höchst­gren­zen. Dort sind sämt­li­che Bei­träge in vol­lem Umfang steu­er­frei. Das gilt aller­dings aus­schließ­lich für die durch Arbeit­ge­ber finan­zier­ten Bei­träge. Stam­men die Bei­träge aus der Ent­gelt­um­wand­lung, ist eine Höchst­grenze von vier Pro­zent der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze zur Ren­ten­ver­si­che­rung zu beach­ten.

Höchstgrenzen steuerliche Förderung Betriebsrente

Wel­che För­de­run­gen bestehen wäh­rend der Anspar­phase?

Die För­de­run­gen bestehen wäh­rend der Anspar­phase darin, dass Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen auf die Bei­träge zur Betriebs­rente – unter Berück­sich­ti­gung der ange­spro­che­nen Höchst­gren­zen – keine Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben zah­len müs­sen. Dazu ein kur­zes Rechen­bei­spiel, bei dem wir von einem monat­li­chen Brut­to­ein­kom­men in Höhe von 3.500 Euro aus­ge­hen:

  • Monat­li­cher Bei­trag zur bAV: 100 Euro
  • För­de­rung (Betei­li­gung) des Staa­tes: 48 Euro
  • Eigen­auf­wand Arbeit­neh­mer: 52 Euro

Da in dem Fall Ihr steu­er­pflich­ti­ges Brut­to­ein­kom­men um 100 Euro redu­ziert ist, müs­sen Sie für die­sen Bei­trag fak­tisch ledig­lich 52 Euro selbst auf­wen­den. Die Dif­fe­renz ist die För­de­rung wäh­rend der Anspar­phase.

Wel­che Abzüge gibt es bei der Betriebs­rente in der Aus­zah­lungs­phase?

In der Aus­zah­lungs­phase müs­sen für Betriebs­ren­ten einer­seits die Steu­ern und ande­rer­seits die Sozi­al­ab­ga­ben berück­sich­tigt wer­den:

Wel­che Steu­ern fal­len bei der Betriebs­rente an?

Bei der Betriebs­rente als zusätz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung vom Arbeit­ge­ber han­delt es sich um ein wei­te­res Ein­kom­men für Rent­ner und Rent­ne­rin­nen. Die­ses muss auf Grund­lage des per­sön­li­chen Steu­er­sat­zes in vol­lem Umfang ver­steu­ert wer­den. Ein klei­ner Trost besteht ledig­lich darin, dass im All­ge­mei­nen der indi­vi­du­elle Steu­er­satz im Ren­ten­al­ter gerin­ger als zur Zeit einer Beschäf­ti­gung ist.

Wel­che Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge fal­len bei der Betriebs­rente an?

Rent­ner zah­len prin­zi­pi­ell weder Bei­träge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung noch zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung. Das bedeu­tet, dass für Ren­ten­ein­künfte höchs­tens Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge in Form der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­träge anfal­len.

Da es für die Betriebs­rente keine Befrei­un­gen und Ver­güns­ti­gun­gen gibt, sind auf diese Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­träge zu zah­len. Zu berück­sich­ti­gen ist jedoch ein Frei­be­trag von 169,75 Euro. Auf die­sen müs­sen von den Betriebs­ren­ten keine Kran­ken­kas­sen­bei­träge gezahlt wer­den.

Wie wird die Betriebs­rente durch den Arbeit­ge­ber geför­dert?

Die För­de­rung der Betriebs­rente durch den Arbeit­ge­ber sieht so aus, dass er min­des­tens einen Durch­füh­rungs­weg anbie­ten muss. Fin­det dann die Ent­gelt­um­wand­lung statt, spa­ren Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen auf den Bei­trag zur bAV Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben. Dar­über hin­aus ist es für den Arbeit­ge­ber seit 2019 ver­pflich­tend, dass er einen Zuschuss von min­des­tens 15 Pro­zent zu den Bei­trä­gen gibt. In man­chen Fäl­len, wie bei­spiels­weise durch einen Tarif­ver­trag, kann eine noch höhere Betei­li­gung gere­gelt sein.

Haben Arbeit­neh­mer Anspruch auf die Betriebs­rente?

Ja, seit mitt­ler­weile über 20 Jah­ren exis­tiert für sämt­li­che Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen ein Anspruch auf eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung. Die­ser Anspruch bezieht sich eben­falls auf die Ent­gelt­um­wand­lung, die der Arbeit­ge­ber auf Wunsch des Arbeit­neh­mers vor­neh­men muss. Seit 2002 müs­sen Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­ter einen oder mehr Durch­füh­rungs­wege anbie­ten. Wel­che das aller­dings sind, darf der Arbeit­ge­ber frei ent­schei­den.

Wel­che Rolle spie­len Tarif­ver­träge für die Betriebs­rente?

In zahl­rei­chen Wirt­schafts­zwei­gen gibt es im Rah­men der gel­ten­den Tarif­ver­träge Rege­lun­gen zur betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung. Deren Zahl hat sich ins­be­son­dere seit 2002 erheb­lich erhöht. Seit die­ser Zeit haben Arbeit­neh­mer Anspruch auf die Ent­gelt­um­wand­lung. Aus dem Grund ist es bei aktu­el­len Tarif­ver­hand­lun­gen und den resul­tie­ren­den Tarif­ver­trä­gen wich­tig, dass eine Rege­lung bezüg­lich der Bei­träge zur bAV getrof­fen wird. Manch­mal wird dort ver­ein­bart, dass Arbeit­ge­ber einen höhe­ren Zuschuss als die vor­ge­ge­be­nen 15 Pro­zent geben müs­sen.

Was sind Argu­mente in der Ver­hand­lung mit dem Arbeit­ge­ber?

Auf der einen Seite exis­tiert für sämt­li­che Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen in Deutsch­land ein Anspruch auf die Ent­gelt­um­wand­lung und damit auf eine bAV. Auf der ande­ren Seite scheuen sich ver­ständ­li­cher­weise viele Mit­ar­bei­ter, ihre Ansprü­che durch­zu­set­zen. Sie möch­ten Stress mit dem Arbeit­ge­ber ver­hin­dern. Dann ist es eine gute Alter­na­tive, dass Sie Ihren Chef von den Vor­zü­gen der Betriebs­rente über­zeu­gen. Hier hel­fen zum Bei­spiel fol­gende Argu­mente:

  • Anstieg der Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit
  • Ver­stärkte Bin­dung der Mit­ar­bei­ter
  • Posi­ti­ves Signal für neue Mit­ar­bei­ter (Bewer­ber)
  • Arbeit­ge­ber unter­streicht die Bedeu­tung der Mit­ar­bei­ter

Es hat also für den Arbeit­ge­ber eben­falls Vor­teile, die ins­be­son­dere auf­grund der Situa­tion am Arbeits­markt grei­fen. Gibt es zum Bei­spiel in der Bran­che einen Fach­kräf­te­man­gel, kann die ange­bo­tene bAV durch­aus zu den Argu­men­ten zäh­len, damit poten­ti­elle neue Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den.

Lohnt sich die betrieb­li­che Alters­vor­sorge?

In den meis­ten Fäl­len ist der Auf­bau einer betrieb­li­chen Alters­vor­sorge loh­nens­wert für die Arbeit­neh­mer. Das gilt ins­be­son­dere unter der Vor­aus­set­zung, dass eine (höhere) Betei­li­gung sei­tens des Arbeit­ge­bers statt­fin­det. Zudem müs­sen Arbeit­neh­mer durch die Ent­gelt­um­wand­lung nur etwas mehr als die Hälfte des eigent­li­chen Bei­tra­ges selbst auf­brin­gen, denn es wer­den Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben ein­ge­spart.

Beson­ders sinn­voll ist eine Betriebs­rente für Gering­ver­die­ner. Das gilt sowohl für die Anspar­phase als auch für die spä­tere Aus­zah­lung. Auf­grund des gerin­gen Ver­diens­tes bewegt sich die gesetz­li­che Rente oft nur auf einem rela­tiv nied­ri­gen Niveau.

Aber auch für Durch­schnitts­ver­die­ner ist die bAV sehr sinn­voll, da bei einem Betrag von monat­lich bei­spiels­weise 100 Euro nur etwas mehr als 50 Euro eige­ner Anteil auf­ge­wen­det wer­den müs­sen.

Bes­ser­ver­die­nende pro­fi­tie­ren weni­ger von Betriebs­ren­ten, weil sie nicht sel­ten ober­halb der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze lie­gen. Daher fällt prak­tisch die Erspar­nis bei den Sozi­al­ab­ga­ben – zumin­dest zum Teil – weg.

Lohnt sich die Betriebsrente

Was sind die Vor- und Nach­teile der Betriebs­rente?

Wenn wir die Vor- und Nach­teile der Betriebs­rente gegen­über­stel­len, über­wie­gen für die meis­ten Arbeit­neh­mer ein­deu­tig die Vor­züge. Das trifft nicht nur auf Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen, son­dern in wei­ten Tei­len ebenso auf Arbeit­ge­ber zu. Zu den wich­tigs­ten Vor­tei­len der bAV zäh­len:

  • Teil­weise sozi­al­ab­ga­ben- und steu­er­frei
  • Zuschuss des Arbeit­ge­bers in Höhe von min­des­tens 15 Pro­zent
  • Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung
  • Zusätz­li­ches Ein­kom­men im Ren­ten­al­ter
  • För­de­rung durch den Staat
  • Siche­rung durch ver­schie­dene Sys­teme (zum Bei­spiel bei Insol­venz Arbeit­ge­ber)

Abge­se­hen von den Vor­tei­len durch die Ent­gelt­um­wand­lung müs­sen sich Unter­neh­men mitt­ler­weile mit einem Anteil von min­des­tens 15 Pro­zent an der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung betei­li­gen und somit einen Zuschuss geben. Dar­über hin­aus ist die Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung ein wei­te­rer Vor­zug. Soll­ten Sie vor Ein­tritt in die Rente inva­lide wer­den oder ster­ben, gibt es dadurch eine Absi­che­rung für Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen.

Neben den Vor­tei­len gibt es bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge auch einige Nach­teile. Das sind im Wesent­li­chen:

  • Aus­zah­lung der Rente ist voll zu ver­steu­ern
  • Auf Aus­zah­lun­gen fal­len Sozi­al­ab­ga­ben an
  • Mit­un­ter Pro­bleme beim Arbeit­ge­ber­wech­sel, sollte der neue Arbeit­ge­ber den Ver­trag nicht fort­füh­ren wol­len
  • Nor­ma­ler­weise keine Kün­di­gungs­mög­lich­keit der Betriebs­rente

Dar­über hin­aus stellt es durch­aus für man­che Arbeit­neh­mer einen Nach­teil dar, dass sich das auf ihr Konto gut­ge­schrie­bene Net­to­ein­kom­men durch die Bei­träge zur bAV ver­rin­gert. Zudem fin­det für den Teil des umge­wan­del­ten Brut­to­ein­kom­mens (Bei­träge) keine Ein­zah­lung in die gesetz­li­che Ren­ten­kasse statt. Daher wird sich die spä­tere gesetz­li­che Rente dadurch redu­zie­ren.

Bei­spiel­rech­nun­gen für ver­schie­dene Kon­stel­la­tio­nen

Um die Aus­wir­kun­gen der För­de­rung anschau­li­cher zu machen, schauen wir uns nun drei kon­krete Fall­bei­spiele an:

Rechen­bei­spiel 1:
Diplom Inge­nieu­rin, geb.am 15.02.1992, ledig, ein Kind
Brut­to­ein­kom­men: 4.000 € / Monat
Umwand­lungs­be­trag Direkt­ver­si­che­rung: 200 € / Monat

Betriebsrente - Beispielrechnung 1

Fazit:
Die Kun­din wan­delt 200 € im Monat um, ihr Netto-Auf­wand beträgt aller­dings ledig­lich 106,92 €. Dazu ste­hen 230,00 € aus dem Brutto-EK für Ihre betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zur Ver­fü­gung. Die För­der­quote beträgt 53,51 % = 123,08 €.

Rechen­bei­spiel 2:
Ver­käu­fer, geb.am 10.03.1984, ver­hei­ra­tet, ein Kind
Ehe­frau ist nicht berufs­tä­tig
Brut­to­ein­kom­men: 3.500 € / Monat
Umwand­lungs­be­trag Direkt­ver­si­che­rung: 100 € / Monat

Betriebsrente - Beispielrechnung 2

Fazit:
Der Kunde wan­delt 100,00 € im Monat um, sein Netto-Auf­wand beträgt 66,27€. Dazu ste­hen 115,00 € aus dem Brutto-EK für seine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zur Ver­fü­gung. Die För­der­quote beträgt 42,7 % = 48,73 €.

Rechen­bei­spiel 3:
Key Account Mana­ger, geb.am 06.03.1974, ver­hei­ra­tet, ein Kind
Ehe­frau ist nicht berufs­tä­tig
Brut­to­ein­kom­men: 15.000 € / Monat
Umwand­lungs­be­trag Direkt­ver­si­che­rung: 584 € / Monat
(Maxi­mal­bei­trag im Jahr 2023)

Betriebsrente - Beispielrechnung 3

Fazit:
Der Kunde wan­delt 584,00 € im Monat um, sein Netto-Auf­wand beträgt 287,40€. Die För­der­quote beträgt 50,79 % = 296,60 €.

Die 3 Rechen­bei­spiele ver­deut­li­chen, dass sich eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge sowohl für Gering-, als auch Gut- und Spit­zen­ver­die­ner loh­nen kann. Alle Berufs­grup­pen erzie­len hohe För­der­quo­ten.

FAQs zur Betriebs­rente

Was geschieht mit der Betriebs­rente bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel?

Wenn Sie Ihren Arbeit­ge­ber wech­seln, haben Sie per Gesetz einen Rechts­an­spruch auf die Über­tra­gung der Betriebs­rente. Sie dür­fen Ihre ange­sam­mel­ten Ansprü­che zum neuen Arbeit­ge­ber mit­neh­men. Zu die­sem Zweck fin­det die Berech­nung des Über­tra­gungs­wer­tes statt. Die­ser wird – unter Umstän­den auf einen neuen – Ver­sor­gungs­trä­ger trans­fe­riert.

Was geschieht mit der Betriebs­rente bei län­ge­rer Krank­heit?

Bei län­ge­rer Krank­heit haben Sie die Mög­lich­keit, die Bei­träge zur betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung aus­zu­set­zen. Das hat aller­dings zur Folge, dass sich Ihr Ver­sor­gungs­an­spruch ver­rin­gert. Bei eini­gen Durch­füh­rungs­we­gen haben Sie alter­na­tiv die Mög­lich­keit, eine frei­wil­lige Wei­ter­zah­lung der Bei­träge vor­zu­neh­men. Das trifft auf die Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­fonds sowie Pen­si­ons­kas­sen zu.

Was geschieht mit der Betriebs­rente bei Eltern­zeit?

In der Eltern­zeit haben Sie eben­falls die Mög­lich­keit, mit den Bei­trä­gen zur betrieb­li­chen Alters­vor­sorge aus­zu­set­zen. In dem Fall han­delt es sich um eine ent­gelt­freie Dienst­zeit. Aller­dings redu­ziert sich – wie bei län­ge­rer Krank­heit – eben­falls der Ver­sor­gungs­an­spruch.

Was pas­siert mit der Betriebs­rente, sollte der Arbeit­ge­ber insol­vent wer­den?

Per Gesetz exis­tiert ein Schutz der Betriebs­ren­ten, sollte der Arbeit­ge­ber insol­vent wer­den. Die­ser Schutz funk­tio­niert auf Grund­lage des Pen­sion-Siche­rungs-Ver­eins. Die­ser über­nimmt bei Insol­venz des Arbeit­ge­bers die Zah­lung der Ren­ten. Dabei gibt es aller­dings Höchst­gren­zen, die zu beach­ten sind.

Gibt es eine Aus­wir­kung der Betriebs­rente auf die gesetz­li­che Rente?

Die Aus­wir­kung der Betriebs­rente auf die gesetz­li­che Rente stellt sich so dar, dass sich die Bemes­sungs­grund­lage redu­ziert. Sie zah­len auf ein etwas gerin­ge­res Brut­to­ein­kom­men Bei­träge in die gesetz­li­che Ren­ten­kasse. Daher ist spä­ter Ihre gesetz­li­che Rente redu­ziert.

Wird die Betriebs­rente auf die Rente ange­rech­net?

Nach aktu­el­lem Stand wird die Betriebs­rente nicht auf die gesetz­li­che Rente ange­rech­net. Das ist dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass sie per Gesetz kein anre­chen­ba­res Arbeits­ent­gelt dar­stellt, son­dern es sich um eine beson­dere Form der Rente han­delt.

Was geschieht mit der Betriebs­rente beim Tod des Ver­si­cher­ten?

Häu­fig wer­den Betriebs­ren­ten nach dem Tod des Ver­si­cher­ten an eine soge­nannte mit­ver­si­cherte Per­son aus­ge­zahlt. Als mög­li­che Bezugs­be­rech­tigte gel­ten sowohl der Ehe­part­ner bzw. Part­ner einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­mann­schaft als auch die Kin­der des Ver­stor­be­nen. Sie soll­ten aller­dings stets prü­fen, ob die Zah­lung der Betriebs­rente an Begüns­tigte bei Ihrer gewähl­ten bAV statt­fin­det.

Abschlie­ßende Worte

In die­sem Bei­trag haben wir die wich­tigs­ten Facet­ten der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge beleuch­tet: Von den grund­le­gen­den Kon­zep­ten über die unter­schied­li­chen Durch­füh­rungs­wege, bis hin zu den För­de­run­gen der Betriebs­rente durch den Staat und den Arbeit­ge­ber.

Die Betriebs­rente stellt einen inter­es­san­ten Bau­stein der Alters­vor­sorge dar und bie­tet unab­hän­gig vom Ein­kom­mens­ni­veau lukra­tive Mög­lich­kei­ten, Ihren Lebens­stan­dard im Ruhe­stand zu sichern.

Doch jede per­sön­li­che Situa­tion ist ein­zig­ar­tig und ver­langt nach maß­ge­schnei­der­ten Lösun­gen. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wie Sie Ihre Alters­vor­sorge opti­mal gestal­ten kön­nen und wel­che Rolle die Betriebs­rente in Ihrem spe­zi­fi­schen Fall spie­len kann, dann las­sen Sie sich gerne von mir bera­ten. Gemein­sam fin­den wir die pas­sen­den Lösun­gen, damit die Alters­vor­sorge genau auf Ihre Lebens­pla­nung abge­stimmt ist.

Finanzberater für Betriebsrente - Daniel Wenzel

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Autor & Finanzexperte Daniel Wenzel

Daniel Wenzel
Unabhängiger Finanzplaner und Finanzberater

Daniel Wenzel hat über 20 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche und ist seit 2010 selbstständig, um die Interessen seiner Kunden in den Mittelpunkt zu stellen und eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten.

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