Ries­tern wie ein Profi: So wird die Ries­ter Rente sinn­voll

Ein­lei­tung

Über kaum eine andere Form der Alters­vor­sorge wird so kon­tro­vers und teil­weise hef­tig dis­ku­tiert wie über die Ries­ter Rente:

Wäh­rend die Befür­wor­ter sie als sinn­volle Ergän­zung zur gesetz­li­chen Rente sehen, ist sie für andere schlicht­weg zu teuer, zu inef­fek­tiv und büro­kra­tisch.

Meine Mei­nung hierzu ist: Beide Lager haben Recht! Die Ries­ter Rente ist sinn­voll und wich­tig, aber Sie kön­nen bei Ries­ter auch unglaub­lich viel falsch machen. Das fängt schon damit an, dass der erfor­der­li­che Min­dest­bei­trag nicht kor­rekt ermit­telt wird, um die volle Höhe der staat­li­chen Zula­gen zu erhal­ten. Wie Sie bei den Ries­ter Rente Min­dest­bei­trag kor­rekt berech­nen, erfah­ren Sie in Kapi­tel 4.

Sehr wich­tig ist natür­lich auch die Aus­wahl des rich­ti­gen Tarifs. Das gilt grund­sätz­lich bei der Wahl der geeig­ne­ten Alters­vor­sorge, aber für Ries­ter umso mehr: Denn es han­delt sich hier­bei um ein soge­nann­tes Garan­tie­pro­dukt, was ich wei­ter unten im Arti­kel noch erläu­tere. Sol­che Garan­tien kos­ten ihren Preis und da ist es im der­zei­ti­gen Markt­um­feld beson­ders schwie­rig, aus­rei­chend hohe Ren­di­ten zu erzie­len. Beim Ries­ter Ver­gleich muss also genau geschaut wer­den, wie die Bei­träge inves­tiert wer­den und wo die Wahr­schein­lich­keit für aus­rei­chend hohe Ren­di­ten am Ende am Höchs­ten ist.

Des­halb ist die Ries­ter Rente sinn­voll

Ries­ter Grund­zu­lage, Ries­ter Kin­der­zu­lage und Ries­ter Steu­er­vor­teil – jeder, der ein sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Ein­kom­men erhält, kann grund­sätz­lich ries­tern und in den Genuss der genann­ten Vor­teile kom­men. Je nach Aus­gangs­lage (Anzahl Kin­der, Brut­to­jah­res­ein­kom­men, zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men) sind För­der­quo­ten von über 50 % mög­lich. Oder anders aus­ge­drückt: Wenn Sie 100 Euro in einen Ries­ter­ver­trag ein­zah­len, erhal­ten Sie 50 Euro zurück – ent­we­der als Steu­er­vor­teil direkt aufs Konto oder aber als staat­li­che Zulage, die in Ihren Ver­tag ein­ge­zahlt wird. In den meis­ten Fäl­len han­delt es sich um eine Kom­bi­na­tion aus Bei­dem.

Höhe der Ries­ter Zula­gen (2019):

Grund­zu­lage: 175 Euro pro Jahr
Kin­der­zu­lage: 300 Euro pro Jahr und Kind, zahl­bar längs­tens bis zum 25. Lebens­jahr

Ries­ter Steu­er­vor­teil:

Bei­träge zur Ries­ter Rente kön­nen von der Steuer abge­setzt wer­den. Die Höhe des Steu­er­vor­teils hängt vom per­sön­li­chen Steu­er­satz ab.

Fle­xi­bi­li­tät:

Obwohl sie von vie­len als zu büro­kra­tisch gese­hen wird – die Ries­ter Rente ist fle­xi­bler als man im ers­ten Moment viel­leicht denkt: Bei­träge kön­nen jeder­zeit (immer zum nächs­ten Monat) nach oben wie nach unten ange­passt wer­den. Sogar Son­der­zah­lun­gen kön­nen Sie leis­ten, bei­spiels­weise um für Ihre Ries­ter Rente den Min­dest­bei­trag zu erzie­len.

Auch eine Kün­di­gung der Ries­ter Rente ist mög­lich, aller­dings nicht immer emp­feh­lens­wert. Denn dann müs­sen Sie Zula­gen und Steu­er­vor­teile even­tu­ell zurück­zah­len. Oft ist daher eine Bei­trags­frei­stel­lung der Ries­ter Rente der bes­sere Weg.

Die häu­figs­ten Ries­ter Rente Kri­tik­punkte

Obwohl es seit der Ein­füh­rung der Ries­ter Rente im Jahr 2002 mitt­ler­weile ca. 16,5 Mil­lio­nen Ries­ter­ver­träge gibt und man auf­grund die­ser Zah­len eigent­lich von einem Erfolgs­mo­dell spre­chen müsste, zählt sie gefühlt zu den unbe­lieb­tes­ten Ren­ten­pro­duk­ten am Markt. Man­che Kri­tik­punkte kann ich bestä­ti­gen. Viele aber lösen sich nach einem Rea­li­täts­check wie­der auf.

Ries­ter muss näm­lich ganz indi­vi­du­ell betrach­tet wer­den: Bei man­chen Kun­den passt es ein­fach nicht, da sind dann Vari­an­ten wie Rürup oder eine Vor­sorge der drit­ten Schicht, also pri­vate Ren­ten-und Spar­ver­träge, viel bes­ser geeig­net. Dann gibt es aber in mei­ner täg­li­chen Bera­tungs­pra­xis auch Men­schen, bei denen wäre es schon fast „unter­las­sene Hil­fe­leis­tung“, wenn ich bei die­sen kei­nen Ries­ter­ver­trag emp­feh­len würde.

Aber schauen wir uns die Kri­tik­punkte der Reihe nach an:

Zu hohe Kos­ten:

Ja es ist rich­tig: Viele Ries­ter­ver­träge sind ein­fach teuer. Wobei das nicht nur auf Ries­ter­ver­träge zutrifft, son­dern auch auf andere Finanz­pro­dukte.

Um Kos­ten von Finanz­pro­duk­ten trans­pa­rent zu machen, gibt es seit eini­gen Jah­ren die Effek­tiv­kos­ten­quote. Diese ist ein pro­zen­tua­ler Wert, der die Höhe der Ren­di­te­min­de­rung durch Kos­ten angibt. Die teu­erste Ries­ter Ver­si­che­rung liegt der­zeit bei einer Kos­ten­quote von mehr als 3 % pro Jahr. In ein­fa­chen Wor­ten aus­ge­drückt bedeu­tet das: Wenn Sie ein Ries­ter Ange­bot vor­lie­gen haben, wel­ches mit 3 % Wert­ent­wick­lung hoch­ge­rech­net wird, dann muss Ihr Ver­trag jedes Jahr im Schnitt 6 % erwirt­schaf­ten, damit Sie nach Kos­ten 3 % gut­ge­schrie­ben bekom­men. Ich halte das gerade bei Ries­ter für unrea­lis­tisch.

Güns­tige Ries­ter­ver­si­che­rungs­ver­träge gibt es aller­dings auch schon mit einer Effek­tiv­kos­ten­quote von ca. 1 %. Das klingt dann schon ganz anders und zeigt auf, wie wich­tig ein Ries­ter Rente Ver­gleich ist.

Natür­lich muss man wis­sen, wie sich die Effek­tiv­kos­ten­quote zusam­men­setzt: Hier sind tat­säch­lich alle Kos­ten ent­hal­ten, näm­lich einer­seits die Kos­ten der Ver­si­che­rung selbst als auch ande­rer­seits die Kos­ten der hin­ter­leg­ten Fonds (sofern es sich um eine fonds­ge­bun­dene Ries­ter Ver­si­che­rung han­delt). Wenn Sie also einen Ries­ter­ver­trag mit einer sehr hohen Kos­ten­quote besit­zen, dann schauen Sie zuerst, ob even­tu­ell ein Fonds­wech­sel inner­halb der Police Sinn macht. Der Wech­sel von einem aktiv gema­nag­ten Fonds in einen ETF (= ein nicht gema­nag­ter Fonds, der die Wert­ent­wick­lung eines Akti­en­in­dex abbil­det, zum Bei­spiel des Dax30) macht da schnell mal 1,5 % bis 2 % Kos­ten­un­ter­schied aus.

Alter­na­tiv kön­nen Sie natür­lich auch ein ande­res Ries­ter Pro­dukt wäh­len, bei­spiels­weise einen Ries­ter Fonds­spar­plan. Hier ver­hält es sich mit der Kos­ten­be­las­tung etwas anders:

Oft sehen diese Pro­dukte in der län­ge­ren Betrach­tung zunächst güns­ti­ger aus. Woran liegt das? Bei einem Fonds­spar­plan fal­len keine Ver­si­che­rungs­kos­ten an, son­dern ledig­lich Ver­wal­tungs­kos­ten des Fonds und oft auch Aus­ga­be­auf­schläge für den Kauf des Invest­ments.

Aller­dings ist das nur die halbe Miete, denn am Ende der Lauf­zeit wird ein Teil des ange­spar­ten Gut­ha­bens in eine Ver­si­che­rung umge­wan­delt. Das ist zwin­gend not­wen­dig, weil Ries­ter eine lebens­lange Ren­ten­zah­lung garan­tie­ren muss. Bezieht man also die Ver­ren­tungs­phase in die Kos­ten­be­trach­tung mit ein, sind Ries­ter Spar­pläne meis­tens teu­rer als Ver­si­che­rungs­pro­dukte.

Geringe Ren­dite:

Ries­ter Pro­dukte, egal ob als Ries­ter Ver­si­che­rung, Ries­ter Bau­spa­ren oder als Bank-oder Fonds­spar­plan sind immer mit einer Garan­tie ver­se­hen. Das bedeu­tet, dass min­des­tens alle selbst­ein­ge­zahl­ten Bei­träge sowie die erhal­te­nen Zula­gen zum Ren­ten­be­ginn wie­der aus­ge­zahlt wer­den müs­sen. Und das was eigent­lich erst­mal posi­tiv klingt, ist das eigent­li­che Pro­blem an der Ries­ter Rente. Denn Garan­tien sind teuer! Sie kos­ten näm­lich ganz viel Chance auf Ren­dite. Trotz­dem halte ich Ries­ter für ein sinn­vol­les Instru­ment zur Alters­vor­sorge und widme mich in Kapi­tel 5 dem Thema, wie Sie auch mit Ries­ter ansehn­li­che Ergeb­nisse erzie­len kön­nen.

Zu nied­rige Ver­ren­tung:

Ganz häu­fig kommt auch der Ein­wand, man müsse ja 100 Jahre und älter wer­den, damit sich Ries­ter über­haupt lohne. Lei­der wurde und wird die­ses Argu­ment durch die öffent­li­chen Medien auch immer wei­ter befeu­ert, obwohl es schlicht­weg nicht stimmt. Wenn man näm­lich kor­rekt rech­net, also sowohl die För­de­rung in der Anspar­phase als auch die mög­li­che Besteue­rung der Ries­ter Rente in der Aus­zahl­phase erfasst, dann kom­men durch­aus posi­tive Ergeb­nisse raus.

Im Schnitt ist der Break–Even, also der Zeit­punkt ab dem mehr raus­ge­kom­men ist als inves­tiert wurde, nach 14 Jah­ren erreicht. Das heißt: Nach 14 Jah­ren Ren­ten­be­zugs­dauer ist jede wei­tere Ren­ten­zah­lung Gewinn. Dies möchte ich am Bei­spiel einer Kun­din von mir kurz ver­deut­li­chen:

Die Kun­din ist 43 Jahre alt, ledig und ohne Kin­der. Ihre jähr­li­chen Brut­to­ein­künfte lie­gen bei ca. 105.000 Euro.

Schließt sie im Jahr 2019 einen Ries­ter­ver­trag ab, so zahlt Sie bis zu ihrem 67. Lebens­jahr über 48.000 Euro als Eigen­bei­trag ein. Zusätz­lich erhält Sie Zula­gen in Höhe von 4.200 Euro, die direkt in den Ver­trag ein­ge­zahlt wer­den. Ihr Ries­ter Steu­er­vor­teil beträgt ins­ge­samt fast 17.000 Euro.

Um jetzt den genauen Break-Even zu ermit­teln, benö­ti­gen wir noch fol­gende Para­me­ter:

  1. Ren­dite des Ries­ter­ver­trags in der Anspar­phase
  2. Ren­dite des Ries­ter­ver­trags in der Aus­zahl­phase
  3. Höhe des zu ver­steu­ern­den Ein­kom­mens in der Ren­ten­phase

Im Bei­spiel gehen wir mal von eher nied­ri­gen Ren­di­ten aus, näm­lich 2,5 % in der Anspar­phase sowie 0,9 % in der Aus­zahl­phase. An der Stelle sei gesagt, dass ich höhere Ren­di­ten für sehr rea­lis­tisch halte. Es kommt eben auf die Art des Ver­trags an. Aber dazu spä­ter mehr…

Quelle: Soft­ware „Finanz­pla­ner Pro­fes­sio­nal“

 

Quelle: Soft­ware „Finanz­pla­ner Pro­fes­sio­nal“

In die­sem Bei­spiel kön­nen wir also schon erken­nen, dass die Kun­din nach 13 Jah­ren und 11 Mona­ten den Break-Even erreicht hat. Auf­fäl­lig ist, dass sich Ries­ter trotz der recht hohen Besteue­rung im Ren­ten­al­ter noch lohnt.

Zu büro­kra­tisch:

Die­sen Kri­tik­punkt kann ich nur schwer nach­voll­zie­hen. Bei Ries­ter han­delt es sich um ein staat­lich geför­der­tes Pro­dukt. Das setzt nun mal vor­aus, dass beim Antrags­pro­zess sau­ber gear­bei­tet wird, alle Anga­ben rich­tig gemacht wer­den und dass dann auch jedes Jahr genau ein­mal die per­sön­li­chen Daten (Fami­li­en­stand, Anzahl der Kin­der oder Höhe des Ein­kom­mens) über­prüft wer­den soll­ten.

Die Ver­si­che­rer schrei­ben ihre Kun­den ein­mal im Jahr mit einer Wert­mit­tei­lung an. Darin ent­hal­ten ist auch ein Fra­ge­bo­gen, ob sich etwas an Ihren Daten ver­än­dert hat (Bei­spiel Ein­kom­men). Mehr Büro­kra­tie ist es aber dann auch nicht.

Wie Sie den Ries­ter Bei­trag berech­nen, dazu spä­ter mehr.

Mein Zwi­schen-Fazit:

Ries­ter ist kein Ren­di­te­brin­ger. Die meis­ten Men­schen wer­den es mit Ries­ter alleine daher nicht schaf­fen, ihre Ver­sor­gungs­lü­cke zu schlie­ßen. Dazu kommt ja auch noch, dass der Höchst­be­trag, der jähr­lich in einen Ries­ter­ver­trag flie­ßen kann, auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt ist. Gerade für Per­so­nen­grup­pen, die ober­halb der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze ver­die­nen und dadurch einen signi­fi­kant höhe­ren Vor­sor­ge­be­darf haben, ist Ries­ter alleine nicht aus­rei­chend. Trotz­dem sollte geprüft wer­den, ob ein Ries­ter Ver­trag ergän­zend sinn­voll ist.

Das müs­sen Sie bei der Ries­ter Rente beach­ten

Keine Sorge, es ist gar nicht so viel beim Abschluss eines Ries­ter Ver­tra­ges zu beach­ten. Ich gehe im Fol­gen­den auf sol­che Fra­gen ein, die mir von Kun­den und Inter­es­sen­ten am häu­figs­ten gestellt wer­den.

a) Ries­ter Rente und Steuer

Wie wir schon gese­hen haben, kann die steu­er­li­che För­de­rung von Ries­ter Pro­duk­ten eini­ges aus­ma­chen. So kann sich die Kun­din im Bei­spiel oben über einen Steu­er­rück­fluss von fast 17.000 Euro freuen, vor­aus­ge­setzt sie zahlt bis zum Jahr 2043 immer den Höchst­be­trag ein und behält ihren der­zei­ti­gen Steu­er­satz.

Sie kön­nen bei Ries­ter maxi­mal 2.100 Euro Bei­träge p.a. als Son­der­aus­ga­ben abzie­hen. Über die Güns­ti­ger­prü­fung prüft das Finanz­amt auto­ma­tisch, ob die Zula­gen oder der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug einen höhe­ren Vor­teil für Sie haben. Ist der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug höher als die Zula­gen, erstat­tet das Finanz­amt die Dif­fe­renz.

Der Ries­ter Anbie­ter sen­det Ihnen hierzu ein­mal im Jahr eine Beschei­ni­gung über die gezahl­ten Bei­träge.

Wie auch bei allen ande­ren Ren­ten­ar­ten (zum Bei­spiel die gesetz­li­che Rente) müs­sen Sie Ries­ter in der Aus­zahl­phase mit Ihrem dann gül­ti­gen Steu­er­satz ver­steu­ern. Aus mei­ner Erfah­rung her­aus kann ich sagen, dass das aus zwei Grün­den kein Pro­blem dar­stellt:

  1. Bei den meis­ten Men­schen ist es nun mal so, dass sich die Ein­nah­men im Ren­ten­al­ter im Ver­gleich zur Erwerbs­zeit deut­lich redu­zie­ren. Damit sinkt dann auch der Steu­er­satz. Die­ses steu­er­li­che Gefälle soll­ten Sie also für sich nut­zen.
  2. Auch der Zin­ses­zins­ef­fekt spielt hier eine wich­tige Rolle. Wie schon in mei­nem Bei­trag zur Fonds­po­lice vs. Fonds­spar­plan beschrie­ben, soll­ten Sie den Steu­er­vor­teil wie­der reinves­tie­ren. Dadurch erzie­len Sie bei allen geför­der­ten Pro­duk­ten, also auch bei Rürup oder der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge, den größ­ten Effekt.

b) Ries­ter Zulage – So ein­fach berech­nen Sie Ihren Vor­teil!

Zunächst ein­mal soll­ten Sie natür­lich prü­fen, ob Sie über­haupt unmit­tel­bar zula­gen­be­rech­tigt sind. Das sind Sie näm­lich nur dann, wenn Sie zu fol­gen­dem Per­so­nen­kreis gehö­ren:

  • Grund­sätz­lich alle Arbeit­neh­mer. Dazu zäh­len auch Aus­zu­bil­dende und Men­schen, die einen ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Mini­job aus­üben.
  • Beamte
  • Selb­stän­dige nur mit­tel­bar, es sei denn Sie zah­len Pflicht­bei­träge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein
  • Auch Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld I und II dür­fen ries­tern

Nur mit­tel­bar zula­gen­be­rech­tigt sind:

  • Per­so­nen, die in ein Ver­sor­gungs­werk ein­zah­len (zum Bei­spiel Ärzte)
  • Nicht erwerbs­tä­tige Per­so­nen

Soll­ten Sie zur Gruppe der mit­tel­bar Zula­ge­be­rech­tig­ten gehö­ren, kön­nen Sie über einen soge­nann­ten Zula­gen­ver­trag mit­tel­bar über Ihren Ehe­part­ner ries­tern.

Sind Sie unmit­tel­bar zula­gen­be­rech­tigt, kön­nen Sie sich über fol­gende Zula­gen­hö­hen freuen:

  • Ries­ter Grund­zu­lage (2019): 175 Euro pro Jahr
  • Ries­ter Kin­der­zu­lage (2019): 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 gebo­ren wurde und 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 gebo­ren wurde. Die Zah­lung der Kin­der­zu­lage erlischt mit Been­di­gung des Kin­der­geld­an­spruchs.

Damit Sie die volle Zula­gen­höhe erhal­ten, müs­sen Sie zunächst den Ries­ter Bei­trag berech­nen. Die For­mel lau­tet:

Höhe der jähr­li­chen Brut­to­ein­nah­men (gede­ckelt auf maxi­mal 52.500 Euro) x 0,04 = Höhe des erfor­der­li­chen Jah­res­bei­trags. Davon abge­zo­gen wer­den die Zula­gen.

Das ist dann der not­wen­dige Jah­res­bei­trag, um die volle Zula­gen­höhe zu erhal­ten. Sollte die­ser erfor­der­li­che Jah­res­bei­trag nied­ri­ger sein als 1.925 Euro, kann es den­noch sinn­voll sein bis zur vol­len Höhe ein­zu­zah­len. Näm­lich immer dann, wenn sich neben den Zula­gen auch noch eine steu­er­li­che För­de­rung ergibt.

So „ries­tern“ Pro­fis

Wie in allen ande­ren Berei­chen auch, unter­schei­det den Profi, dass er etwas bes­ser macht als die meis­ten ande­ren. Das kann er ent­we­der auf­grund eige­nen Fach­wis­sens und eige­ner Erfah­rung oder aber weil er einen guten Coach (Bera­ter) an sei­ner Seite hat, der ihn mit wert­vol­len Tipps & Hin­wei­sen ver­sorgt.

Für Ries­ter gilt, was auch für alle ande­ren Spar­for­men gilt: Die Ren­dite muss stim­men!

Aber wie erzielt man Ren­dite, wenn es sich bei Ries­ter doch um ein Garan­tie­pro­dukt han­delt? Zuge­ge­ben, das ist gar nicht so ein­fach.

Schauen wir uns zunächst mal einen Ries­ter Rente Ver­gleich an. Als Pro­dukt­vor­gabe wäh­len wir eine klas­si­sche Ries­ter Ver­si­che­rung ohne Fonds. Die Inter­es­sen­tin ist am 29.11.1984 gebo­ren und möchte 31 Jahre lang den Maxi­mal­bei­trag von 2.100 Euro pro Jahr ein­zah­len.

Quelle: Soft­ware „Mor­gen und Mor­gen“

Das höchst­mög­li­che Kapi­tal würde in die­sem Bei­spiel die Alli­anz mit dem Tarif „Per­spek­tive“ erzie­len, näm­lich 104.673 Euro. Jetzt muss man natür­lich wis­sen, dass bei der Hoch­rech­nung die der­zei­ti­gen Über­schuss­sätze her­an­ge­zo­gen wer­den. Die lie­gen bei der Alli­anz (und damit gehört sie immer noch zu den Spit­zen­rei­tern) bei ca. 3 % pro Jahr. Die Frage ist jedoch: Wie lange kann ein Ver­si­che­rer das – vor dem Hin­ter­grund des Nied­rig­zins­um­felds – noch auf­recht­erhal­ten?

Las­sen Sie sich also von einem Tarif­ver­gleichs­rech­ner nicht täu­schen. Die Alli­anz rech­net hier mit einem Zins­satz von 2,8 % pro Jahr nach Abzug aller Kos­ten. Das ist aus mei­ner Sicht abso­lut unrea­lis­tisch.

Warum ich das so sehe möchte ich Ihnen gerne anhand der fol­gen­den Gra­fik ver­an­schau­li­chen:

Quelle: Soft­ware „Finanz­pla­ner Pro­fes­sio­nal“

Die Ren­di­ten deut­scher Staats­an­lei­hen, die ja einen wesent­li­chen Teil des Siche­rungs­ver­mö­gens einer deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung aus­ma­chen, sind kon­ti­nu­ier­lich gesun­ken.

Wenn Sie sich jetzt ver­ge­gen­wär­ti­gen, dass ein Groß­teil Ihrer Bei­träge in genau sol­che Papiere inves­tiert wird, dann wird klar: Die Ren­di­te­aus­sich­ten für die Zukunft sehen nicht allzu rosig aus.

Um den Spa­gat zwi­schen Bei­trags­er­hal­tungs­ga­ran­tie auf der einen Seite und ange­mes­se­ner Ver­zin­sung auf der ande­ren Seite zu schaf­fen, gibt es inzwi­schen zahl­rei­che Ver­si­che­rungs­ta­rife, bei denen ein Teil des Spar­bei­trags in Fonds inves­tiert wer­den kann.

Hier gilt es wie­der 2 Arten zu unter­schei­den:

  • 2 Topf Hybride
    • Hier wird der Bei­trag auf­ge­teilt und ein Teil ins Siche­rungs­ver­mö­gen und der andere Teil in einen gema­nag­ten oder nicht gema­nag­ten Fonds inves­tiert.
  • 3 Topf Hybride
    • Auch hier erfolgt eine Auf­tei­lung des Bei­trags. Der erste Teil geht wie­der ins Siche­rungs­ver­mö­gen. Der zweite Teil geht in einen akti­en­ba­sier­ten Fonds, bei dem 80% der Bei­träge abge­si­chert wer­den. Der dritte und letzte Bei­trags­teil wird in die freie Fonds­an­lage inves­tiert.

3 Topf Hybride sind beson­ders span­nend, denn die gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Garan­tie wird über Siche­rungs­ver­mö­gen UND Garan­tie­fonds sicher­ge­stellt. Und die Per­for­mance die­ser Fonds lässt sich durch­aus sehen.

Bei­spiel 1: DWS Garant 80 Dyna­mic

Quelle: Soft­ware „FVBS Funds­ana­ly­zer“

Bei­spiel 2: DWS Garant 80 ETF Port­fo­lio

Quelle: Soft­ware „FVBS Funds­ana­ly­zer“

Ins­be­son­dere beim DWS Garant 80 Dyna­mic kann man gut sehen, dass posi­tive Kurs­auf­schwünge mit­ge­nom­men wer­den.

Ent­schei­dend ist natür­lich die pro­zen­tuale Auf­tei­lung des Bei­trags. Opti­mal wäre es natür­lich, wenn mög­lichst viel in Topf 3 ginge, also den Teil der frei aus­zu­wäh­len­den Anla­gen. Dies ist jedoch lei­der nicht mög­lich. Viel­mehr bestimmt der Ver­si­che­rer die Auf­tei­lung. Hier hat der Kunde keine Ein­fluss­mög­lich­keit. Die Auf­tei­lung erfolgt dyna­misch: Es wird immer soviel in die ers­ten bei­den Töpfe gelei­tet, dass die Garan­tie zum Ende der Lauf­zeit sicher­ge­stellt wer­den kann.

Um Ihnen bes­ser zu ver­deut­li­chen, wie eine Auf­tei­lung bei einem tat­säch­lich exis­tie­ren­den Ver­trag aus­se­hen kann, habe ich Ihnen einen Aus­zug einer Wert­mit­tei­lung eines Kun­den bei­gefügt:

Es han­delt sich um den Per­for­mance Safe Tarif der Stutt­gar­ter Ver­si­che­rung. Der freie Fonds ist ein ETF auf den MSCI World. Die Ver­si­che­rung wurde 2016 abge­schlos­sen.

Bemer­kens­wert ist, dass fast die Hälfte des Ver­trags­gut­ha­bens im Wert­si­che­rungs­fonds steckt. Das werte ich als durch­aus posi­tiv. Ich bin mir sicher, dass die Wert­ent­wick­lungs­aus­sich­ten hier deut­lich bes­ser sind als im Siche­rungs­ver­mö­gen. Schade ist, dass rela­tiv wenig in die freie Fonds­aus­wahl geflos­sen ist.

Fazit

Was das kon­krete Bei­spiel im letz­ten Kapi­tel anbe­langt, kann ich sagen: Der Ver­trag ist noch rela­tiv jung und es bleibt abzu­war­ten, wie sich die Auf­tei­lung in den nächs­ten Jah­ren ver­än­dern wird. Grund­sätz­lich kann ich aber sagen, dass mit sol­chen Ries­ter­ver­trä­gen ansehn­li­che Ren­di­ten mög­lich sind.

Selbst wenn im Zwei­fel nur wenig vom Bei­trag in die freie Fonds­aus­wahl geht, so soll­ten Sie trotz­dem stets dar­auf ach­ten, dass Ihr Ver­si­che­rer Ihnen eine gute Palette an Fonds zur Ver­fü­gung stellt. Diese sollte in jedem Fall auch die gän­gi­gen ETFs beinhal­ten. Gerade beim Thema Kos­ten einer Ries­ter Ver­si­che­rung kön­nen Sie damit noch­mal posi­tiv ent­ge­gen­wir­ken.

In regel­mä­ßi­gen Abstän­den ist es zudem rat­sam, die Zusam­men­set­zung zu über­prü­fen. Bei der freien Fonds­aus­wahl würde ich zur­zeit eher auf Aktien Fonds set­zen. Und es gibt inzwi­schen einige Ver­si­che­rer, bei denen Sie auch den Garan­tie­fonds mehr­mals im Jahr kos­ten­frei wech­seln kön­nen.

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Autor & Finanzexperte Daniel Wenzel

Daniel Wenzel
Unabhängiger Finanzplaner und Finanzberater

Daniel Wenzel hat über 20 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche und ist seit 2010 selbstständig, um die Interessen seiner Kunden in den Mittelpunkt zu stellen und eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten.

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