Kin­der­zu­lage Ries­ter Rente: Wie Eltern beson­ders pro­fi­tie­ren

Ein­lei­tung: Kin­der­zu­lage Ries­ter Rente

Bei der Ries­ter Rente han­delt es sich um eine staat­lich geför­derte Alters­vor­sorge. Geför­dert bedeu­tet, dass Sie als Ries­ter-Spa­rer Zula­gen und Steu­er­vor­teile erhal­ten kön­nen.

Die Ries­ter Rente hat kei­nen beson­ders guten Ruf. Sie gilt als unfle­xi­bel, teuer, wenig ren­ta­bel und kom­pli­ziert. Aus mei­ner Sicht grei­fen diese Vor­würfe viel zu kurz. Denn wenn es um Ries­ter geht, exis­tiert lei­der immer noch sehr viel Halb­wis­sen, auch unter den soge­nann­ten Exper­ten.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Doch Fakt ist auch: Die Ries­ter Rente funk­tio­niert nur dann rich­tig gut, wenn die Zula­gen rich­tig bean­tragt wer­den und die Steu­er­erklä­rung kor­rekt aus­ge­füllt wird.

Für einen detail­lier­ten Ein­blick in die The­ma­tik Ries­ter Rente emp­fehle ich Ihnen mei­nen Blog­bei­trag zur Ries­ter Rente. Ein Bestand­teil der staat­li­chen För­de­rung ist die Ries­ter Kin­der­zu­lage, die diese Form der Alters­vor­sorge für Eltern attraktiv(er) macht. Hier erfah­ren Sie rund um die Ries­ter Rente Kin­der­zu­lage alles, was Sie wis­sen müs­sen und wie Sie diese bean­tra­gen kön­nen.

Kinderzulage Riester Rente - Unterstützung für junge Familien

Was ist die Ries­ter Kin­der­zu­lage?

Die Ries­ter­rente Kin­der­zu­lage zielt dar­auf ab, Fami­lien mit Kin­dern beim Auf­bau einer pri­va­ten Alters­vor­sorge zu unter­stüt­zen. Die Kin­der­zu­lage wird für jedes kin­der­geld­be­rech­tigte Kind gewährt und beträgt:

  • 185 Euro pro Jahr für Kin­der, die vor 2008 gebo­ren wur­den
  • 300 Euro pro Jahr für Kin­der, die ab 2008 gebo­ren wur­den

Diese zusätz­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung erleich­tert Fami­lien den Ver­mö­gens­auf­bau für das Alter und ist ein bedeu­ten­der Anreiz, um in eine Ries­ter Rente zu inves­tie­ren.

Riester Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder
Bild­quelle: pix­a­bay

Was sind die Vor­aus­set­zun­gen der Kin­der­zu­lage bei Ries­ter?

Um die Ries­ter Zulage Kin­der zu erhal­ten, müs­sen bestimmte Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  1. Wohn­sitz in Deutsch­land:
    Der Antrag­stel­ler muss sei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land haben.
  2. För­der­fä­hi­ger Ries­ter-Ver­trag:
    Ein Eltern­teil muss einen för­der­fä­hi­gen Ries­ter-Ver­trag abge­schlos­sen haben und regel­mä­ßig Bei­träge in die­sen ein­zah­len.
  3. Min­dest­bei­trag:
    Der Antrag­stel­ler muss den erfor­der­li­chen Min­dest­ei­gen­bei­trag in den Ries­ter-Ver­trag ein­zah­len, damit die vol­len Zula­gen, ein­schließ­lich der Kin­der­zu­lage, gewährt wer­den kön­nen. Wie Sie die­sen berech­nen, erfah­ren Sie gleich.
  4. Kin­der­geld­be­rech­ti­gung:
    Die Kin­der­zu­lage steht Eltern zu, die für ihre Kin­der Kin­der­geld erhal­ten. Hierzu zäh­len auch Pfle­ge­kin­der und Adop­tiv­kin­der.
  5. Antrag­stel­lung:
    Die Zulage muss aktiv bean­tragt wer­den. Wie das funk­tio­niert, erfah­ren Sie im wei­te­ren Ver­lauf des Arti­kels.

Wenn all diese Bedin­gun­gen erfüllt sind, erhal­ten Eltern die Ries­ter-Kin­der­zu­lage für jedes kin­der­geld­be­rech­tigte Kind.

Wie hoch muss der Bei­trag für die Kin­der­zu­lage min­des­tens sein?

Die Höhe des not­wen­di­gen Bei­trags, um die Kin­der­zu­lage Ries­ter in vol­ler Höhe zu erhal­ten, rich­tet sich – bis auf eine Aus­nahme, näm­lich bei mit­tel­bar För­der­be­rech­tig­ten – nach der Höhe des sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Brut­to­ein­kom­mens im Vor­jahr.

Von die­sem Brut­to­jah­res­ein­kom­men müs­sen Sie 4 % in einen Ries­ter­ver­trag ein­zah­len, abzüg­lich der Kin­der­zu­lage Ries­ter sowie der Grund­zu­lage Ries­ter.

Der Ries­ter Maxi­mal­bei­trag ist auf 2.100 € pro Jahr gede­ckelt.

Zur bes­se­ren Ver­an­schau­li­chung sehen Sie nach­fol­gend zwei Bei­spiel­rech­nun­gen:Bei­spiel 1: Ries­ter Spare­rin mit zwei Kin­dern

TABELLE

Voraussetzungen der Riester Kinderzulage
Bild­quelle: Pix­a­bay

Bei­spiel 2: Ries­ter Spa­rer mit einem Kind

TABELLE

Wer hat Anspruch auf die Kin­der­zu­lage bei der Ries­ter-Rente?

Grund­sätz­lich hat immer die Per­son Anspruch auf die Ries­ter Kin­der­zu­lage, die auch Kin­der­geld erhält. Bei Ver­hei­ra­te­ten kön­nen sich die Eltern aus­su­chen, wer die Zulage erhal­ten soll.

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gehen grund­sätz­lich davon aus, dass die Mut­ter des Kin­des die Zulage erhält. Falls der Vater die Ries­ter­rente Kin­der­zu­lage erhal­ten möchte, benö­tigt er die schrift­li­che Zustim­mung der Ehe­frau.

Anspruchsberechtigte Kinderzulage Riester Rente
Abbil­dung: Alte Leip­zi­ger Zustim­mungs­er­klä­rung Ries­ter

Was pas­siert mit der Kin­der­zu­lage wäh­rend der Eltern­zeit?

Auch wäh­rend der Eltern­zeit kann für die Ries­ter Rente Kin­der­zu­lage bean­tragt wer­den.

Nor­ma­ler­weise ist man nur zula­gen­be­rech­tigt, sofern man ein sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Ein­kom­men bezieht. Im Rah­men der Eltern­zeit wird aber pro Jahr ein Ren­ten­punkt gut­ge­schrie­ben. Und damit ist auch die Vor­aus­set­zung erfüllt, Ries­ter Zulage für Kin­der zu erhal­ten.

Wird die Kin­der­zu­lage bei der Ries­ter Rente nach der Schei­dung wei­ter­ge­zahlt?

Ja, denn der Erhalt der Ries­ter Rente Kin­der­zu­lage hängt nicht vom Fami­li­en­stand ab.

Grund­sätz­lich erhält der Eltern­teil die Ries­ter­rente Kin­der­zu­lage, der auch Kin­der­geld erhält. Im Streit­fall gilt: Wo das Kind haupt­säch­lich lebt, fließt auch das Kin­der­geld und damit auch die Zulage.

Erhal­ten unver­hei­ra­tete Paare auch die Kin­der­zu­lage?

Ja. Auch hier gilt, dass grund­sätz­lich die Mut­ter des Kin­des die Kin­der­zu­la­gen für Ries­ter erhält.

Ledig­lich auf Wunsch und nach Zustim­mung der Mut­ter kann die Kin­der­zu­lage auch auf den Ries­ter­ver­trag des Vaters gezahlt wer­den.

Was pas­siert bei vor­zei­ti­ger Auf­lö­sung der Ries­ter Rente?

Eine vor­zei­tige Auf­lö­sung eines Ries­ter­ver­tra­ges – damit ist die Kün­di­gung vor dem 62. Lebens­jahr gemeint – ist in vie­len Fäl­len ungüns­tig für den Ries­ter Spa­rer.

Denn dann müs­sen alle bereits gut­ge­schrie­be­nen Zula­gen, also auch die Ries­ter Kin­der­zu­lage, zurück­ge­zahlt wer­den. Zusätz­lich müs­sen auch die Steu­er­vor­teile wie­der zurück­ge­ge­ben wer­den.

Doch gerade Ries­ter­ver­träge leben von der För­de­rung. Daher müs­sen vor­zei­tige Auf­lö­sun­gen immer indi­vi­du­ell geprüft wer­den. Oft ist eine Bei­trags­frei­stel­lung die bes­sere Alter­na­tive.

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Wie hoch ist die Kin­der­zu­lage bei Ries­ter?

Wie bereits beschrie­ben, erfolgt die Zah­lung pro Kind, d.h. Sie kön­nen meh­rere Kin­der­zu­la­gen Ries­ter erhal­ten. Die abso­lute Höhe der Kin­der­zu­la­gen rich­tet sich also zunächst nach der Anzahl der kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­der.

Die Höhe pro Kind hängt vom Geburts­jahr ab:

  • Für Kin­der, die vor 2008 gebo­ren wur­den, beträgt die Kin­der­zu­lage 185 Euro pro Jahr.
  • Bei Kin­dern, die ab 2008 zur Welt kamen, beträgt die Ries­ter­rente Kin­der­zu­lage 300 Euro pro Jahr.

Was ist bes­ser: Ries­ter Kin­der­zu­lage oder Steu­er­vor­teil?

Das Finanz­amt prüft im Rah­men der Güns­ti­ger­prü­fung auto­ma­tisch, wel­che För­de­rung höher ist. Diese wird dem Ries­ter Spa­rer dann ent­spre­chend gut­ge­schrie­ben.

Für viele Paare kann es sinn­voll sein, eine För­der­ana­lyse vor­zu­neh­men. Dabei wird geprüft, wie hoch die Gesamt­för­de­rung aus Ries­ter Zula­gen und Steu­er­vor­tei­len sein kann. Gerade Fami­lien mit hohem Ein­kom­men und min­des­tens 2 Kin­dern kön­nen sich hohe Vor­teile ver­schaf­fen.

Bei­spiel­rech­nun­gen für Ries­ter-Spa­rer mit Kin­dern

Ein häu­fi­ger Kri­tik­punkt an der Ries­ter­rente ist ihre geringe Ren­dite. Und in der Tat per­formt ein Ries­ter­ver­trag in aller Regel nicht so gut wie bei­spiels­weise ein ETF-Spar­plan oder eine ETF basierte Rürup Rente. Der Grund liegt in der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Garan­tie. So müs­sen Ries­ter Spa­rer min­des­tens ihre ein­ge­zahl­ten Bei­träge und Zula­gen als Aus­zah­lung zurück­er­hal­ten. Diese Garan­tie schränkt die Mög­lich­kei­ten der Kapi­tal­an­lage erheb­lich ein.

Die fol­gen­den Bei­spiele sol­len ver­an­schau­li­chen, wie sich ein Ries­ter­ver­trag für Sie rech­nen kann.

Bei­spiel­rech­nung Rürup Rente Kin­der­zu­lage 1

Allein­er­zie­hende Per­son mit zwei Kin­dern, Jah­res­brut­to­ein­kom­men 40.000 €; Anspar­ren­dite des Ries­ter­ver­trags 3 % p.a.:

Höhe der Kinderzulage bei Riester - Beispiel 1

Bei­spiel­rech­nung Rürup Rente Kin­der­zu­lage 2

Ehe­paar mit zwei Kin­dern, Brut­to­jah­res­ein­kom­men Mann: 96.000 €; Frau nicht berufs­tä­tig:

Höhe der Kinderzulage bei Riester - Beispiel 2

Die bei­den Bei­spiele sol­len fol­gen­des ver­deut­li­chen:

  1. Sie müs­sen nicht 100 Jahre oder älter wer­den, damit sich ein Ries­ter­ver­trag rech­net. Die Break- Berech­nun­gen zei­gen, dass in aller Regel nach 6 bis 7 Jah­ren Ren­ten­be­zugs­zeit der Punkt erreicht ist, ab dem jede wei­tere Ren­ten­zah­lung einen „Gewinn“ dar­stellt.
  2. Selbst bei einer rea­lis­ti­schen Ren­di­te­an­nahme von 3 % Wert­ent­wick­lung pro Jahr kann sich ein Ries­ter­ver­trag loh­nen.

Wie lange erhal­ten Eltern die Ries­ter-Rente Kin­der­zu­lage ?

Die Ries­ter Kin­der­zu­lage wird bis maxi­mal zum 25.Geburtstag des Kin­des bezahlt, also so lange, wie auch Kin­der­geld gezahlt wird. Sollte die Kin­der­geld-Berech­ti­gung frü­her erlö­schen, bei­spiels­weise bei frü­he­rer Been­di­gung der Aus­bil­dung oder des Stu­di­ums, dann ent­fällt auch die Ries­ter Kin­der­zu­lage.

Für Kin­der mit Behin­de­rung wird die Kin­der­zu­lage unter Umstän­den auch län­ger gezahlt.

Wie wird die Kin­der­zu­lage bean­tragt?

Die Kin­der­zu­lage Ries­ter wird genau wie auch die Grund­zu­lage bei Antrag­stel­lung des Ries­ter Ver­trags über einen Dau­er­zu­la­gen­an­trag bean­tragt.

Der Ries­ter Anbie­ter ver­schickt dann jedes Jahr einen Erhe­bungs­bo­gen, bei dem Sie Anga­ben zu Ihrem Brut­to­ein­kom­men und zur Anzahl Ihrer Kin­der machen müs­sen.

Wich­tig ist, dass Sie Ihren Anbie­ter früh­zei­tig bei Ände­run­gen infor­mie­ren.

Wie wird die Kin­der­zu­lage aus­ge­zahlt?

Die Ries­ter Kin­der­zu­lage wie auch die Grund­zu­lage wer­den nicht aus­ge­zahlt, son­dern direkt in den Ver­trag ein­ge­zahlt. Dar­über erhal­ten Ries­ter Spa­rer jähr­lich in einer Wert­mit­tei­lung eine Beschei­ni­gung:

Kinderzulage Riester in der järlichen Wertmitteilung

FAQ: Wei­tere häu­fige Fra­gen zur Kin­der­zu­lage Ries­ter

Ist es mög­lich, die Ries­ter Kin­der­zu­lage auch rück­wir­kend zu bean­tra­gen?

Ja, es ist mög­lich, dass Sie die Ries­ter­rente Kin­der­zu­lage bis zu zwei Jahre rück­wir­kend bean­tra­gen.
Bei­spiel: Wenn Sie für das Jahr 2021 noch die Kin­der­zu­lage bean­tra­gen möch­ten, so müs­sen Sie bis spä­tes­tens zum 31.Dezember 2023 einen Antrag bei Ihrer Ver­si­che­rung oder Bank stel­len.

Gibt es eine Begren­zung der Kin­der­zu­lage auf eine bestimmte Anzahl Kin­der?

Nein, Sie erhal­ten für jedes Kind Kin­der­zu­la­gen Ries­ter, ohne Begren­zung.

Gibt es die Kin­der­zu­lage auch für Pfle­ge­kin­der?

Ja, Sie erhal­ten die Ries­ter Zulage Kin­der für jedes Kind, für das Sie auch Kin­der­geld erhal­ten.

Abschlie­ßende Worte

In die­sem Bei­trag haben wir die wesent­li­chen Aspekte der Kin­der­zu­lage Ries­ter beleuch­tet: Von den Vor­aus­set­zun­gen und der Höhe der Zulage bis hin zur Bean­tra­gung und Nut­zung.

Die Ries­ter Kin­der­zu­lage bie­tet Fami­lien eine wert­volle Unter­stüt­zung beim Auf­bau einer pri­va­ten Alters­vor­sorge und stellt einen zusätz­li­chen Anreiz dar, in eine Ries­ter Rente zu inves­tie­ren.

Doch jede fami­liäre und finan­zi­elle Situa­tion ist indi­vi­du­ell und erfor­dert maß­ge­schnei­derte Lösun­gen. Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, wie Sie Ihre Alters­vor­sorge opti­mal gestal­ten kön­nen und wie die Ries­ter Rente in Ihrem spe­zi­fi­schen Fall vor­teil­haft genutzt wer­den kann, dann las­sen Sie sich gerne von mir bera­ten. Gemein­sam fin­den wir die pas­sen­den Lösun­gen, damit Ihre Alters­vor­sorge genau auf Ihre Lebens­pla­nung abge­stimmt ist.

Finanzberater für Betriebsrente - Daniel Wenzel

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Autor & Finanzexperte Daniel Wenzel

Daniel Wenzel
Unabhängiger Finanzplaner und Finanzberater

Daniel Wenzel hat über 20 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche und ist seit 2010 selbstständig, um die Interessen seiner Kunden in den Mittelpunkt zu stellen und eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten.

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